In diesem ist auch festgeschrieben, dass Richter Wilfried Schwimmer im Falle eines Beweisverfahrens die Rolle der Burg-Interimschefin Karin Bergmann genauer beleuchten wolle.
Bergmann am Prüfstand
Während die Anwälte beider Seiten über den Sommer noch zusätzliche Schriftsätze einreichen, auf Basis derer das Gericht darüber entscheidet, ob eine Irrtumsanfechtung im Falle einer Vertragsverlängerung überhaupt juristisch möglich ist, ist eines bereits klar: Sollte das Verfahren weder unterbrochen noch abgewiesen werden, wird in einem Beweisverfahren die Frage, “ob Frau Bergmann auch an diesem System beteiligt gewesen” sei, “nicht unentscheidend” sein, wie es in dem Protokoll heißt. “Sollte [es] so sein, stelle sich natürlich schon die Frage, warum mit dieser ein Vertrag abgeschlossen worden sei”, so der Richter. “Es ließe sich dann schwer argumentieren, dass man den Vertrag mit dem Beklagten nicht abgeschlossen hätte.”
“Es gehe um eine Vertragsverlängerung”
Was die Problematik der Judikatur betrifft, wurde festgehalten: “Es gehe um eine Vertragsverlängerung, der Verlängerungszeitraum habe im Zeitpunkt der heutigen Tagsatzung noch nicht begonnen, insofern könne man argumentieren, dass das Vertragsverhältnis noch gar nicht in Vollzug gesetzt sei, wobei natürlich schon auch zu berücksichtigen sei, dass es sich um die Verlängerung eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses handle und man daher auch den Rechtsstandpunkt vertreten könne, es liege eine Einheit vor und der gesamte Dienstvertrag sei längst in Vollzug gesetzt.”
Prozesse um das Burgtheater
Burgtheater-Anwalt Bernhard Hainz hat noch bis Ende kommender Woche Zeit, seinen vom Richter angeforderten Schriftsatz einzureichen. Danach erhalten die Hartmann-Anwälte Georg Schima und Katharina Körber-Risak drei Wochen Zeit, ihre Rechtsauslegung darzustellen. Mit einer richterlichen Entscheidung über das weitere Vorgehen ist laut Beteiligten aber erst nach Ende des Sommers zu rechnen.
(APA)
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