Richterin Angelika Prechtl-Marte hat dem Angeklagten die Diversion gewährt, weil sich nach Ansicht eines tiermedizinischen Gerichtsgutachters inzwischen die Zustände im Kuhstall des Dornbirners deutlich verbessert haben.
Schlechte Zustände
Angeklagt wurde der Landwirt, weil er zwischen März 2015 und März 2016 seinen Kühen Qualen zugefügt haben soll. Demnach sollen die Kühe damals im Stall im Kot gestanden sein. Zudem sollen die Tiere mit Nylonschnüren mit zu wenig Spielraum angebunden gewesen sein. Des Weiteren soll der Bauer die Kühe mit schlechtem Futter versorgt haben.
Reue gezeigt
Er habe früher Fehler gemacht, sagte der Angeklagte gestern. Inzwischen würden seine Kühe im Stall weitgehend im Trockenen stehen. Die Tiere seien so angebunden, dass sie deswegen keine Schmerzen mehr hätten. Und er versorge die Kühe nach Kräften mit besserem Futter.
Im ersten Feldkircher Prozess war der Angeklagte im Vorjahr von einer anderen Richterin noch wegen des Vergehens der Tierquälerei zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3200 Euro (160 Tagessätze zu je 20 Euro) verurteilt worden. Davon hatte der unbedingte, zu bezahlende Teil 1600 Euro betragen.
Dieses Urteil ist dann aber von Berufungsrichtern des Oberlandesgerichts Innsbruck wegen Begründungsmängeln aufgehoben worden. In zweiter Instanz ist ein neuer Prozess in Feldkirch angeordnet worden.
Im zweiten Rechtsgang hatte die Richterin ein veterinärmedizinisches Gutachten zur Tierhaltung im Stall des Angeklagten in Auftrag gegeben. Für sein erstelltes Gutachten machte der Sachverständige Kosten von 5300 Euro geltend.
Zurückgezogen
Verurteilte Angeklagte haben grundsätzlich auch die Kosten des Strafverfahrens zu tragen. Die Beschwerde gegen die Gutachterkosten wird Verteidiger Bernhard Ess nun zurückziehen. Denn Freigesprochene und Angeklagte, denen eine Diversion gewährt wurde, müssen für Gebühren von Sachverständigen nicht aufkommen. Das insgesamt 5300 Euro teure Gutachten wird jetzt der Staat bezahlen.
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