Dennoch kostete ihn der Prozess vor dem Arbeits- und Sozialgericht eine Menge Nerven.
Eine ganze Latte an Vorwürfen
Man habe sexuelle Witze erzählt, ständig Anspielungen gemacht, ordinäre Bemerkungen fallen lassen und sogar körperliche Anbaggerversuche des Abwäschers großzügig toleriert, so die beiden Wurstverkäuferinnen. „Die zwei waren sauer, weil wir zu Weihnachten so viel zu tun hatten“, vermutet der Beklagte das Motiv für die falschen Anschuldigungen. Er habe die Frauen nie mit anrüchigen Witzen aufgezogen oder bloß gestellt. Grapschereien von Mitarbeitern hätte er sofort unterbunden, davon war aber nie die Rede. Auch dass die zwei Frauen sich angeblich so an zwei Jagdkalendern störten, hörte er vor Gericht zum ersten Mal. Der Senat erkannte viele Widersprüche und konnte sich kein klares Bild von den Schilderungen machen. Somit haben die beiden Klägerinnen das Verfahren verloren, beide Urteile sind rechtskräftig.
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