Mit CIM und COTIF sind internationale Eisenbahnabkommen gemeint, mit EKHG das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz.
Aber auch von einem wirklichen Bahnhof war die Rede, nämlich von einem in Ungarn. Dort hat nach Ansicht der beklagten französischen Waggonhalterfirma die ÖBB-Gütertransportfirma eine nicht ordnungsgemäß angebrachte Seilklemme am Sicherungsseil einer Waggonkupplung übersehen. Deshalb treffe nicht die beklagte Partei die Schuld am Bremsversagen in Braz, meint deren Anwalt.
Millionenschaden
Am 16. Juni 2010 ist in Braz ein internationaler Autotransportzug entgleist. Dabei entstand ein Millionenschaden. Den Schaden an den Gleisanlagen beziffert die ÖBB Infrastruktur AG mit 937.000 Euro. Diesen Betrag fordert sie als Klägerin im Zivilprozess am Feldkircher Landesgericht vom französischen Eigentümer der Güterwaggons.
Der Prozess um die Entgleisung ist auch deshalb erst zwei Jahre nach dem Unfall auf Schiene, weil abzuklären war, welches Gericht überhaupt zuständig ist. Denn auch vor dem Handelsgericht in Paris sind dazu Verfahren anhängig. Die Feldkircher Richterin Anna Maria Grass wies gestern den Antrag der Beklagten auf Aussetzung des österreichischen Verfahrens bis zur Erledigung der französischen sowie jenen auf Unzuständigkeit des österreichischen Gerichts ab.
Bis zur nächsten Verhandlung wird das Gutachten des Salzburger Maschinenbau-Ingenieurs Walter Kittl zur Unfallursache vorliegen. Die Richterin schränkte den Zivilprozess auf die Frage ein, ob das französische Logistikunternehmen die Haftung für die Unfallschäden übernehmen muss.
Die Wiener Anwälte der Streitparteien sind per Flugzeug zum Zug-Prozess nach Feldkirch angereist, nicht mit der Bahn. Für einen Zusatztermin nutzte der ÖBB-Anwalt jedoch die Zugverbindung Feldkirch-Bregenz.
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