Verteidiger Alexander Wirth meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, Staatsanwalt Manfred Bolter wird das Urteil ebenfalls mit Strafberufung bekämpfen.
Keine Einsicht
Der 71-jährige Psychotherapeut wurde für schuldig befunden, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Er habe die Obhut über den 14-jährigen, ihm anvertrauten Buben gröblich vernachlässigt, so die Begründung. Somit schuldig im Punkt „Vernachlässigen von Unmündigen mit Todesfolge“.
Der Bub war auf Grund seines Heroinkonsums im April 2009 in der Einrichtung gestorben.
Unbescholtenheit wirkte mildernd
Ebenfalls einen Schuldspruch gab es punkto Fälschung von Beweismitteln und Begünstigung. Der Senat unter dem Vorsitz von Christine Gstrein sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte absichtlich Therapieberichte fälschte um einem Klienten offene Haftstrafen zu ersparen. „Sie zeigten nicht die geringste Schuldeinsicht“, kritisierte die Richterin abschließend. Bei der Strafbemessung bewegte sich der Senat laut Gstrein im unteren Bereich. Der Rahmen reicht von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Mildernd war vor allem die Unbescholtenheit.
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