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Prozess nach Prügelei mit Sido: Heinzl gewann gegen "News"

Dominic Heinzl zog gegen "News" vor Gericht.
Dominic Heinzl zog gegen "News" vor Gericht. ©APA
Dominic Heinzl konnte nun nach seiner Prügelei mit Sido im vergangenen Jahr einen Sieg gegen das Nachrichtenmagazin "News" einfahren. Das Magazin wurde nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt.
Gutachten bescheinigt Ohnmacht
Ermittlungen gegen Sido
Heinzl zieht vor Gericht

“Das Blatt hatte nach dem Vorfall behauptet, Heinzl habe sich ohne bzw. geraume Zeit nach dem Schlag Sidos fallen gelassen. Richterin Nicole Baczak verurteilte “News” deshalb am Freitag im Wiener Landesgericht nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede zu einer Zahlung von insgesamt 3.500 Euro und die Veröffentlichung des Richterspruchs.

Prügelei zwischen Sido und Heinzl

Nach der am 19. Oktober 2012 ausgestrahlten Sendung war “Die Große Chance”-Juror Sido mit dem auf Interview-Fang befindlichen Heinzl in Streit geraten. Angeblich soll es bereits während der Live-Sendung zu wechselseitigen Provokationen gekommen sein. Sido wurde nach der Sendung handgreiflich: Seine Hand ging Richtung Heinzls Kopf, der offenbar getroffen wurde, sich noch zwei Schritte von Sido entfernte und dann nach wenigen Sekunden zu Boden ging.

“News” berichtete über die Causa

“News” hatte am 25. Oktober über mehrere Seiten hinweg über diese Causa berichtet und dabei mehr oder weniger unverhohlen erklärt, der damalige ORF-Society-Berichterstatter – der Sender hat mittlerweile die Zusammenarbeit mit Heinzl beendet – hätte sich ohne bzw. geraume Zeit nach der “Feindberührung” fallen gelassen und vermutet, Sido sei einer Intrige Heinzls zum Opfer gefallen.

Gerichtsmediziner Christian Reiter hatte Anfang Juni in einem gerichtlich in Auftrag gegebenen Gutachten festgestellt, dass Heinzl von Sido am Rand der ORF-Castingshow “Die große Chance” einen zumindest mittelkräftigen Schlag kassiert habe, der bei Heinzl sogar eine kurzzeitige Ohnmacht bewirkte. Ein “theatralisches Zusammensinken” schloss Reiter explizit aus. Ursache des Zusammenbruchs war laut Reiter “eine Fluchtreaktion auf vegetativer Ebene”.

Heinzl erlitt vasovagale Schrecksynkope

Heinzl befand sich demnach “in einer emotionalen, von ihm nicht steuerbaren Konfliktsituation”, erläuterte Reiter: Einerseits sei der Reporter öffentlich gedemütigt worden, andererseits habe er darauf nicht entsprechend reagieren können. Die Folge war laut Reiter ein Kollaps, zurückzuführen auf eine sogenannte vasovagale Schreck- oder Schocksynkope. Die damit einhergehende Gefäß- und Kreislauf-Fehlregulation habe “sicher” eine Bewusstlosigkeit bewirkt, stellte der Sachverständige fest.

Dieses Gutachten war auch der Hauptgrund für Baczak, “News” letztlich zu verurteilen. Das Magazin habe den Wahrheitsbeweis nicht erbringen können. Heinzl sei auch am Hinterkopf verletzt worden, was wohl nicht passiert wäre, hätte er sein K.o.-Gehen nur vorgetäuscht. Die von “News”-Anwältin Katharina Raabe-Stuppnig ebenfalls vorgebrachte Berufung auf journalistische Sorgfaltspflicht ließ Baczak nicht gelten, weil die entsprechende medienrechtliche Bestimmung nur für Geschichten von überwiegendem öffentlichen Interesse – Beispiel wären etwa Malversationen von Politikern – gelte.

Raabe-Stuppnig gab keine Erklärung ab, deshalb ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(APA)

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