Der Ex-Bankräuber Constantin B. (40), der vor 20 Jahren mit einer Pumpgun eine Bankfiliale betreten und zunächst reiche Beute gemacht hatte, ehe er auf der Flucht geschnappt wurde und danach viele Jahre im Gefängnis verbrachte, behauptete beim Prozess in Wien, er habe dem Mann “doch bloß Angst machen wollen”.
So lernten sich Opfer und Täter kennen
Constantin B. hatte im Vorjahr einen 56-jährigen Mann kennengelernt, der sich in einem Verein um Haftentlassene kümmerte. Er setzte den gebürtigen Rumänen bei Wohnungs- und Kellerräumungen ein, im Gegenzug versorgte er den 40-Jährigen mit Essen und etwas Bargeld.
Weil der Ex-Häftling aber öfters alkoholisiert zur Arbeit erschien und teilweise in den Kellern und Wohnungen auch Wertgegenstände gestohlen haben soll, setzte er ihn schließlich vor die Tür. “Das hat der Angeklagte so nicht akzeptieren können”, schilderte die Staatsanwältin den weiteren Verlauf. Mit einer alten Armee-Pistole, die ihm in einem Keller-Abteil in die Hände gefallen war, tauchte Constantin B. am 10. Oktober im Geschäft seines früheren Gönners in Wien-Penzimg auf und forderte 3.500 Euro, da ihm dieser jenen Betrag noch schuldig sei.
Beinahe-Schuss auf den Wohltäter
Der mit der Pistole Bedrohte erwiderte, er habe nur 50 Euro in der Lade, die er ruhig nehmen könne. Darauf machte Constantin B. laut Anklage kehrt, drehte sich an der Tür aber noch einmal um, richtete neuerlich die Waffe auf sein Gegenüber und drückte ab.
Der Schuss brach nicht. Der 56-Jährige sowie eine unbeteiligte Zeugin nahmen allerdings ein deutliches “Klick” wahr. Wie der Ballistiker Ingo Wieser später feststellte, befand sich die Pistole grundsätzlich in keinem funktionstüchtigen Zustand mehr. Dessen ungeachtet lag für die Staatsanwältin ein versuchter Raubmord vor: “Er war wütend. Er wollte aus Rache einen Schuss abgeben, weil er kein Geld bekommen hat.”
“Er hat mich abgezockt”
Constantin B. versicherte in seiner Beschuldigteneinvernahme, ihm wären noch Lohnzahlungen zugestanden. Diese habe er mit der Waffe einfordern wollen: “Er hat mich abgezockt.” Er habe allerdings nicht abgedrückt. Sein Verteidiger gab zu bedenken, dass es sich um eine “Affekt-Tat” handle: “Er hat eine unheimliche Wut gehabt. Er hat aber nicht unbedingt den Tod des anderen vor Augen gehabt. Er wollte ihm eine vor den Latz knallen.”
Die Verhandlung wurde zur Einvernahme des 56-jährigen Geschäftsmanns auf 3. Juli vertagt.
(apa/red)
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