AA

Prozess in Innsbruck: Landeshauptmann Vorarlbergs erpresst

Heute soll der Prozess stattfinden.
Heute soll der Prozess stattfinden. ©Hofmeister
Wegen versuchter Erpressung, versuchter Nötigung und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt ist eine 60-jährige Frau am Freitag am Landesgericht Innsbruck zu zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Die Frau mit Kontakten zur Staatsverweigerer-Szene hatte unter anderem Landeshauptmann Markus Wallner und hochrangige Bankenvertreter erpresst und genötigt.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die 60-Jährige hatte laut Anklage versucht, ein Darlehen in der Höhe von 150.000 Euro löschen zu lassen. Dazu habe sie Rechnungen wegen angeblicher Trademarkverletzungen verschickt. Betroffen waren neben dem Landeshauptmann und den Bankenvertretern auch der Vorstand der Wohnbauförderungsabteilung des Landes, eine Grundbuchrechtspflegerin und Richter des Landesgerichtes Feldkirch. Die Frau habe weiters mit der Eintreibung durch ein Inkassobüro und der Eintragung in ein internationales Schuldenregister gedroht.

“Pfandbriefe wurden mir übergestülpt”

“Ich habe nie vorgehabt, die Pfandbriefe zu verschicken”, beteuerte die Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Innsbruck bereits zu Beginn. “Diese Pfandbriefe wurden für mich verfasst, sie wurden mir quasi übergestülpt”, führte sie weiter aus. Die Rechnungen wegen angeblicher Trademarkverletzungen habe aber sie selbst sowohl verfasst als auch verschickt. Ein Inkassobüro hingegen habe sie nie tatsächlich einschalten wollen.

“Den Verfasser der Pfandbriefe habe ich im März 2015 kennengelernt”, sagte die 60-jährige Vorarlbergerin. Mittlerweile bestünde kein Kontakt mehr zu diesem. Auch von der Gruppierung um diese Person, offenbar Staatsverweigerer, distanzierte sich die Beschuldigte im Rahmen der Verhandlung.

360 Tagessätze von je vier Euro

Die Staatsanwältin plädierte für einen Schuldspruch im Sinne der Anklage, während die Verteidigerin einen Freispruch forderte. Die Tathandlungen seien lediglich “untaugliche Versuche” gewesen. Dieser Ansicht der Verteidigerin schloss sich die Richterin bei ihrem Schuldspruch nicht an. Diese Versuche seien “sehr unangenehm für die betroffenen Personen” gewesen. Der Strafantrag sei richtig gestellt, so die Richterin. Neben der bedingten Freiheitsstrafe verhängte die Richterin 360 Tagsätze in der Höhe von je vier Euro.
(APA)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Prozess in Innsbruck: Landeshauptmann Vorarlbergs erpresst