Der 27-Jährige muss sich wegen des Überfalls auf eine Vorführung des neuesten “Batman”-Films im Juli 2012 in Aurora verantworten, bei dem zwölf Zuschauer erschossen und 58 weitere verletzt wurden. Sollte Holmes schuldig gesprochen werden, droht ihm die Todesstrafe.
Der Prozess beginnt zunächst mit der Auswahl der Geschworenen. Die entscheidende Frage in dem Verfahren dürfte sein, ob der Angeklagte schuldfähig ist. Die Verteidigung plädierte im Vorfeld auf Unzurechnungsfähigkeit. Dagegen will die Staatsanwaltschaft betonen, dass Holmes seine Tat monatelang geplant und sich ein Waffenarsenal zugelegt hatte – dies beweise klar die Schuldfähigkeit. (APA)
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