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Prozess: Ex-Finanzberaterin hat Kunden betrogen

Die Kunden haben der 41-Jährigen zu viel vertraut.
Die Kunden haben der 41-Jährigen zu viel vertraut. ©Bilderbox
Eine 41-Jährige Ex-Finanzberaterin soll in Salzburg das Vertrauen zu einem halben Dutzend Kunden ausgenutzt haben und schreckte auch nicht zurück, geistig Beeinträchtigte abzuziehen. Nun steht sie wegen dem insgesamt über 50.000 Euro schweren Betrug vor Gericht.

Eine ehemalige Finanzberaterin (41) soll in Salzburg das Vertrauensverhältnis von einem halben Dutzend Kunden ausgenutzt haben: Laut Anklage lockte sie ihnen insgesamt mehr als 50.000 Euro heraus. Zwei mutmaßliche Opfer standen wegen geistiger Beeinträchtigung unter Sachwalterschaft. Die Angeklagte bekannte sich am Mittwoch vor einem Salzburger Schöffensenat nicht schuldig.

Betrug wegen Schulden

Staatsanwaltschaft Christian Weismann legte gleich zwei Anklageschriften vor. Er lastete der derzeit arbeitslosen Österreicherin gewerbsmäßig schweren Betrug in sechs Fakten im Zeitraum von Februar 2011 bis Mai 2013 an. Um ihre eigenen Schulden zu begleichen, soll sie ihre Opfer zur Auflösung von Versicherungen und Bausparverträgen verleitet und daraus Geldbeträge für sich lukriert haben. Dazu habe sie auch falsche Urkunden benützt, sagte Weismann. Einem Ehepaar habe sie 34.000 Euro abgeknöpft. Eine andere Kundin habe sie zur Aufnahme eines Kredites überredet und 13.000 Euro beheben lassen – mit der Begründung, sie würde es aufbewahren. “Die Angeklagte hat sich jedoch mit dem Geld bereichert.”

Opfer mit Behinderung

Der Staatsanwaltschaft bezeichnete es als besonders verwerflich, dass sich die ehemalige Finanzberaterin “in mindestens zwei Fällen” geistig beeinträchtigte Personen als Opfer ausgesucht habe. “Das ist besonders verwerflich”, wetterte Weismann. Obwohl bereits ein Strafverfahren gegen die Angeklagte anhängig war, habe sie weitergemacht. “Sie legte eine äußert beachtliche Beharrlichkeit an den Tag.” Anders sah es der Verteidiger: Im inkriminierten Tatzeitraum sei die Mutter seiner Mandantin krank gewesen und schließlich gestorben.

„Freundschaftliches Verhältnis“ zu Kunden

“Die Angeklagte war in einem Ausnahmezustand. Es ist zu Unregelmäßigkeiten gekommen, die jedoch nicht strafrelevant sind.” Die Beschuldigte selbst erklärte, sie habe ein freundschaftliches Verhältnis zu den Kunden gepflegt. An einige Vereinbarungen könnten sich Betroffene nicht mehr erinnern. “Ich bin nicht schuldig bis auf die Urkundenfälschung, die ich bereits zugegeben habe.”

 

Die Österreicherin musste das Finanzberatungsinstitut, bei dem sie gearbeitet hatte, nach Beschwerden von Kunden und nach Auftauchen von Ungereimtheiten verlassen. Der Prozess unter Vorsitz von Richter Philipp Grosser wird morgen, Donnerstag, zur Einvernahme weiterer Zeugen fortgesetzt. (APA)

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