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2. Dezember 2011 06:08; Akt.: 2.12.2011 06:12

“Prozess beginnt im Frühjahr”

Justizministerin Karl: „Die Ansprüche der Geschädigten können erst befriedigt werden, wenn die Urteile am Tisch liegen.“ Justizministerin Karl: „Die Ansprüche der Geschädigten können erst befriedigt werden, wenn die Urteile am Tisch liegen.“ - © VOL.at/Philipp Steurer
Justizministerin Beatrix Karl zur Testamentsaffäre: Verfahren muss rasch durchgeführt werden.(9 Kommentare)

Frau Ministerin, in der Testamentsaffäre hat es jetzt einen Richterwechsel gegeben. Geschädigte und auch Kreise der Vorarlberger Justiz befürchten weitere Verzögerungen. Wann wird der Prozess starten?

Karl: Ich hoffe möglichst rasch. Es ist mir ganz wichtig, dass hier alles restlos aufgeklärt wird. Da darf nichts unter den Teppich gekehrt werden. Mir geht es natürlich vor allem auch darum, die Ansprüche der Geschädigten zu befriedigen. Das geht aber erst, wenn die Urteile am Tisch liegen. Und diese gilt es jetzt abzuwarten. Es ist aber ganz im Sinne der Geschädigten zu wünschen, dass es zu keinen Verzögerungen kommt und das Verfahren möglichst rasch durchgeführt wird.

Anscheinend stockt es aber schon im Zwischenverfahren. Die frühere Richterin soll sämtliche Schadenersatzansprüche zurückgewiesen haben, wogegen Anwälte wiederum Beschwerde einlegten.

Karl: Das laufende Verfahren und die einzelnen Schritte, die darin gesetzt werden, kommentiere ich nicht.

Auch zahlreiche Amtshaftungsansprüche sind bereits zurückgewiesen worden. Offenbar möchte der Staat keine Verantwortung für die Verfehlungen seiner Mitarbeiter übernehmen?

Karl: Das muss man sich in einem nächsten Schritt anschauen. Zuerst geht es jetzt einmal darum, dass das Verfahren rasch zu Ende geführt wird.

Noch einmal: Wann wird der Prozess jetzt tatsächlich starten?

Karl: Die Hauptverhandlung am Landesgericht Salzburg soll planmäßig im Frühjahr beginnen.

Stichwort Gerichtsgebühren: Der Zugang zum Recht scheint für die Bürger immer weniger leistbar zu werden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft derzeit die Rechtmäßigkeit der hohen Gebühren für das Kopieren von Gerichtsakten.

Karl: Die Kopierkosten waren tatsächlich unangemessen hoch. Deshalb habe ich auch darauf reagiert und nunmehr mit dem Budgetbegleitgesetz eine Halbierung der Kopierkosten vorgenommen. Dies wird mit 1. Jänner 2012 in Kraft treten.

In Vorarlberg gibt es sechs Bezirksgerichte. Gibt es im Moment Pläne, einzelne Gerichte aufzulassen oder Strafsachen künftig an ein Bezirksgericht zu delegieren?

Karl: Im Moment gibt es da keine Pläne. Wenn der Wunsch an mich herangetragen wird, kann man aber gern darüber diskutieren.

Der Oberste Gerichtshof hat große Teile der erstinstanzlichen Urteile im BAWAG-Verfahren aufgehoben. Wie geht es in der Causa nun weiter?

Karl: Der Vorhabensbericht der Oberstaatsanwaltschaft Wien wird gerade geprüft. Da kann ich Ihnen noch kein Ergebnis mitteilen.

Johann Zwettler – im BAWAG-Prozess zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt – wurde als haftunfähig eingestuft, verbrachte aber kürzlich einen Luxusurlaub in Italien. Ein schiefes Bild…

Karl: Das hat ein medizinischer Sachverständiger entschieden. Ich kann das nicht beurteilen. Den Herrn Zwettler hab ich noch nie zu Gesicht bekommen, folglich kann ich auch nichts über seinen Gesundheitszustand sagen. Und Ferndiagnosen anhand von Fotos in der Zeitung mache ich nicht (lacht).


VN/Jörg Stadler

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