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Prostituierte vergewaltigt – vier Jahre Haft

Das Urteil gegen den 41-Jährigen wegen Vergewaltigung einer Prostituierten ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil gegen den 41-Jährigen wegen Vergewaltigung einer Prostituierten ist noch nicht rechtskräftig. ©VOL.AT
Feldkirch - Ein 41-jähriger Oberländer wurde am Landesgericht Feldkirch wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte sich Ende 2011 eine Prostituierte bestellt. Am Beifahrersitz seines Autos kam es zum Geschlechtsverkehr.

Doch das war dem Mann nicht genug und er zwang die Frau zum Analverkehr. “Halt die Fresse oder Du hältst sie für immer”, soll er die Frau gefügig gemacht und gewürgt haben. Am nächsten Tag hatte das Opfer offenbar Würgemale und ihr ganzer Körper schmerzte.

Der Freier bestreitet Vorwürfe

“Das stimmt nicht”, behauptet der Bauarbeiter. Er liebe den “etwas härteren Sex”, Vergewaltigung sei aber nicht sein Ding. 1200 Euro habe er der Prostituierten und ihrer Zuhälterin bezahlt, das sei als Schmerzengeld gedacht gewesen. Damit wollte er eine Anzeige vermeiden. Zur Anzeige ist es aber doch noch gekommen.

Schöffen glaubten der Frau

Der Schöffensenat glaubte der Frau und nicht dem Angeklagten. Prostituierte seien ebenso glaubwürdig und könnten genauso Opfer von Vergewaltigungen werden wie andere Frauen auch, lautet zusammengefasst  die Urteilsbegründung von Richter Peter Mück.  Die Verteidigung meldete sofort Rechtsmittel an. Wird das Urteil von der zweiten Instanz bestätigt, muss der bislang Unbescholtene hinter Gitter.

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