“Internationale Plattformen können sich diesen Verpflichtungen nicht entziehen und dürfen nicht glauben, dass Regelungen, die für österreichische Hotels gelten, für sie nicht gelten”, so Finanzstadträtin Renate Brauner (SPÖ).
Stadt Wien vermisst hunderttausende Euro an Steuern
Die Erfahrung zeige, dass viele Privatvermieter gar nicht wüssten, welche Bestimmungen gelten. Ein Beispiel ist die Ortstaxe, die für jede Nächtigung anfällt. Bei einem durchschnittlichen Preis von 70 Euro (ohne Frühstück) sind das 1,94 Euro. Die Stadt geht davon aus, dass ihr durch nicht entrichtete Ortstaxen hunderttausende Euro an Einnahmen entgehen.
AirBnB: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Die Strafen für diejenigen, die nicht zahlen wollen, werden von 420 auf bis zu 2.100 Euro im Wiederholungsfall erhöht. Die Stadt Wien kündigt außerdem Schwerpunktaktionen der zuständigen MA 6 an. Kontrolleure, die an Wohnungstüren klingeln, wird es ORF.at zufolge aber nicht geben.
Die Untervermietung von Gemeindewohnungen ist in Wien generell verboten. Auch in vielen Mietverträgen wird das Untervermieten ausgeschlossen. Bei der gewerblichen Nutzung einer Wohnung braucht es eine Gewerbeberechtigung.
(apa/Red)
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