Auf eine Anfrage der VN antwortete Oberstaatsanwalt Menzel schriftlich und wörtlich: “Eine Verhandlung wird in Deutschland nicht stattfinden. Die ebenso ermittelnde Staatsanwaltschaft Feldkirch hat die Übergabe des Beschuldigten beantragt. Diese wurde antragsmäßig bewilligt.”
Die Kemptener Justizbehörde ihrerseits ersuchte ihre Kollegen in Feldkirch, in Vorarlberg auch jene Delikte zu verhandeln, die der sogenannte „Postkartenräuber“ in Bayern begangen hat.
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