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Polizistin fordert 14.700 Euro

Das Urteil ist rechtskräftig
Das Urteil ist rechtskräftig ©VOL.AT / APA
Beamtin durch Morddrohungen mit Messer traumatisiert und arbeitsunfähig.

Eine klagende Polizistin fordert im anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch vom beklagten Straftäter als Schadenersatz 14.700 Euro. Davon entfallen 11.000 Euro auf Schmerzengeld. Die weiteren Forderungen beziehen sich auf Psychotherapie-Kosten, Verdienstentgang und Haushaltsführung.

Der Vorfall vom 23. August 2015 im Unterland hat bei der Polizistin eine posttraumatische Belastungsstörung ausgelöst, meint Gerichtspsychiater Helmut Klien.

Denn ein in Vorarlberg lebender Serbe habe ein Messer gezückt und der Polizistin mehrmals gedroht, auch sie umzubringen, sagt deren Anwalt Chris­tian Schlechl. Die Situation sei derart bedrohlich gewesen, dass seine Mandantin daran gedacht habe, den außer sich geratenen Mann erschießen zu müssen. So argumentierte der Klagsvertreter in der gestrigen Gerichtsverhandlung. Als der heute 49-Jährige versucht hat, mit einem Polizeiauto zu flüchten, hat die Polizistin mit ihrer Dienstwaffe auf eine Felge des Dienstwagens geschossen.

Der unbescholtene Angeklagte wurde in seinem Strafverfahren im Vorjahr am Landesgericht wegen schwerer Nötigung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt, davon vier Monate unbedingt. Der als gefährlich eingestufte Straftäter, dem eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt wurde, wurde zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingestuft. Das Urteil ist rechtskräftig.

Psychische Probleme

Wegen des Vorfalls sei die Polizistin depressiv und ängstlich und somit ein halbes Jahr lang arbeitsunfähig geworden, sagte der Sachverständige Klien gestern bei der mündlichen Erörterung seines Gutachtens. Sie habe Psychotherapie in Anspruch nehmen müssen. Die Polizistin könnte mittlerweile wieder Innendienst verrichten und in gut einem Jahr Außendienst.

Seine 35-jährige Mandantin befinde sich noch bis Jahresende in Karenz und wolle ab Jänner 2018 in den Polizeidienst zurückkehren, berichtete der Anwalt.

Menschen würden auf Bedrohungen unterschiedlich reagieren, sagte Psychiater Klien. Dass es bei der Beamtin zu einer posttraumatischen Belastungsstörung gekommen sei, lasse aber nicht den Schluss zu, dass sie für den Dienst bei der Polizei nicht geeignet sei. Beklagtenvertreter Stefan Huchler wies darauf hin, dass der Beklagte wohl nichts bezahlen könne. Dann müsse der Staat nach dem Verbrechensopfergesetz finanziell helfen, merkte Klagsvertreter Schlechl an.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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