Der Beamte habe jahrelang auch privat vor dem Polizeigebäude seinen Wagen abgestellt und dabei Parkvorschriften missachtet, lautete der Vorwurf. Die Beschwerde des 59-Jährigen gegen die Entlassung nach 25 Dienstjahren hat das Bundesgericht in einem nun publizierten Urteil abgewiesen.
Ein Parkplatzwächter habe den Beamten zwar nie angezeigt, weil er geglaubt habe, dass man die eigenen Leute in Ruhe lasse. Aber trotzdem hätte der Polizist erkennen müssen, dass er sich selbst begünstige. Obendrein hätten Uniformierte gegenüber der Öffentlichkeit eine Vorbildfunktion. (APA)
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