Die Betrüger täuschen die Identität des Geschäftsführers vor und versuchen Angestellte zur Überweisung hoher Geldbeträge zu verleiten. Die Polizei rät in diesem Zusammenhang zur besonderen Vorsicht. Einlangende E-Mail-Nachrichten sollten genauestens geprüft werden – sowohl der Absender als auch der Inhalt. Vor Veranlassung einer Geldüberweisung sollte unbedingt mit dem Chef persönlich oder telefonisch Rücksprache gehalten werden – zur Einhaltung des Mehraugenprinzips wird geraten.
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