Nachdem Andreas Horb den VN in der vergangenen Woche berichtet hatte, dass die Seepolizei befugt ist, die Geschwindigkeit der Boote auf dem Bodensee zu schätzen, wurden in vielen Haushalten energische Diskussionen geführt. Darf die Verkehrspolizei das auf Vorarlbergs Straßen auch? Die Antwort: Ja.
Schätzungen erlaubt
Rein rechtlich ist das möglich, erklärt die Leiterin der Verkehrsrechtsabteilung, Brigitte Hutter. Und der Bludenzer Bezirkshauptmann Johannes Nöbl ergänzt: Formalrechtlich ist das durch den Verwaltungsgerichtshof abgesichert und wird folglich vor Gericht auch akzeptiert. Allerdings müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielweise muss sich das Fahrzeug auf einer geraden Strecke befinden, die in beide Richtungen einsehbar ist. Dem Beamten muss es möglich sein, den Verkehrsteilnehmer beim Herannahen, Vorbeifahren und Entfernen zu beobachten, weiß Horst Spitzhofer vom Landespolizeikommando. Und um diese Bedingungen zu gewährleisten, dürfen die Raser bei Geschwindigkeitsschätzungen auch nicht direkt von der Polizei angehalten werden.
Nicht mehr in Mode
Dass Geschwindigkeiten geschätzt werden, kommt in der Praxis aber so gut wie gar nicht mehr vor, entwarnt der Bezirkshauptmann. Speziell seit der Einführung der Laserpistole sei diese Form der Kontrolle völlig aus der Mode geraten. Daher liegen die letzten Geschwindigkeitsschätzungen im Bezirk Bludenz auch schon drei Jahre zurück. Damals wurde die Augenkontrolle sogar teilweise geübt. Es ging jedoch nichts über die langjährige Erfahrung eines Kollegen, erinnert sich Nöbl. Die Verstöße selbst mussten immer gröberer Natur sein, denn die exakte Tempoangabe ist in dieser Form nicht möglich.
(VN)
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