Wegen mangelnder Teilnahme an der EU-Umverteilung von Flüchtlingen hatte die Kommission im Juni Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn, Polen und Tschechien eröffnet.
Sie können nach einem längeren Verfahren in einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg und in Geldstrafen münden. Auch Ungarn und Tschechien hatten nach Einleitung der Brüsseler Verfahren Widerstand angekündigt.
Regierung sieht sich durch Terrorangriffe bestätigt
Polens Regierung sieht sich bei ihrer Abwehrhaltung, die sie mit Sicherheitsbedenken begründet, im Recht. Die nationale Sicherheit liege in der alleinigen Verantwortung eines jeden Mitgliedstaates, wurde Innenminister Mariusz Blaszczak in der Mitteilung zitiert. “Paris, Stockholm, Brüssel, Berlin, Manchester, Barcelona. Wie viele weitere europäische Städte müssen Terroristen angreifen, damit die Europäische Union aufwacht?”, sagte Blaszczak weiter.
Die EU-Staaten hatten im September 2015 gegen den Widerstand der Slowakei, Ungarns, Tschechiens und Rumäniens die Umverteilung von bis zu 120.000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland beschlossen. Ein zweiter Beschluss zur Umverteilung weiterer Flüchtlinge ist unumstritten – aus beiden ergibt sich eine Gesamtzahl von bis zu 160.000 Menschen.
(APA/dpa)
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