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Pilotprojekt soll Wohnungsbesitzer zum Vermieten animieren

Der Wohnraumbedarf in Vorarlberg ist nach wie vor hoch
Der Wohnraumbedarf in Vorarlberg ist nach wie vor hoch ©Bilderbox
Dornbirn - Eine Wohnung zu vermieten ist für Eigentümer oft mit Aufwand und Riskio verbunden. Land Vorarlberg, Stadt Dornbirn, Vogewosi und Eigentümervereinigung haben ein Modell gestartet, dass den Wohnungsbesitzern unter die Arme greifen soll.

Manche Wohnungsbesitzer schrecken vor dem Aufwand und Risiko einer Vermietung zurück und lassen ihre Wohnung deshalb leer stehen. Land Vorarlberg, Stadt Dornbirn, Vogewosi und Eigentümervereinigung haben ein Modell gestartet, das den Wohnungsbesitzern laufende Mieteinnahmen garantiert soll.

Vorarlberg wächst nach wie vor und damit steigt auch der Bedarf an leistbarem Wohnraum. Im Rahmen einer Erhebung in Dornbirn wurde Anfang des Jahres festgestellt, dass die Anzahl nicht vermieteter und leer stehender Wohnungen größer ist, als bisher angenommen.

Das Land Vorarlberg garantiert den Eigentümern bei möglichen Mietausfällen zur Seite stehen. Die Vogewosi organisiert Kontakte zu den Eigentümern und zu den zukünftigen Mietern sowie die Mietverträge. Die Eigentümer schließen die Verträge mit den zukünftigen Mietern zwar ab, müssen sich aber nicht mit verwaltungstechnischen Aufgaben auseinandersetzen – das übernimmt die Vogewisi. Dafür verzichten sie auf rund 20 Prozent des Richtwertmietzinses. Die Stadt Dornbirn wird, wie bei gemeinnützigen Wohnungen, die Vergabe der Wohnungen durchführen.

Fragen und Antworten zum Modell „Sicher vermieten“

Welche Wohnobjekte kann ich im Rahmen des Pilotprojekts vermieten?
Gegenstand des Projektes sind ausschließlich Wohnungen. Wohnungen in „Zweifamilienhäusern“ müssen ohne Inanspruchnahme der anderen Wohnung erreicht werden können. Eine solche Wohnung muss jedenfalls über einen separaten Eingang sowie über eine eigene Badegelegenheit und ein eigenes WC verfügen. Einfamilienhäuser können nicht vermietet werden.

Wie muss das Wohnobjekt ausgestattet sein?
Das Wohnobjekt muss einen Mindeststandard erfüllen, welcher sich an der mietrechtlichen Normwohnung laut Richtwertgesetz bzw. an einer Wohnung der Kategorie B (gem. § 15a MRG) zu orientieren hat, das heißt brauchbarer Zustand, ein Zimmer, eine Küche, WC und zeitgemäßes Bad.

Wieviel Miete darf ich verlangen?
Als Hauptmietzins darf der Richtwertmietzins für Vorarlberg abzüglich eines Abschlags von 20 Prozent verlangt werden. 2015 beträgt der Richtwertmietzins netto 8,28 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Abzüglich eines Abschlags von 20 Prozent beträgt die zulässige Hauptmiete für das Jahr 2015 netto 6,62 Euro pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Für KFZ-Stellplätze gilt der Mietzins für geförderte Investorenwohnungen, derzeit für Abstellplätze (jeweils netto) 30 Euro, für Carports 45 Euro und für Tiefgaragenplätze netto 60 Euro.

Wie kann ich mein Wohnobjekt zur Verfügung stellen?
Für die Datenerhebung wurde ein Formular ausgearbeitet, mit welchem der Zustand und die Ausstattung (z.B. unmöbliert oder möbliert) der Wohnung festgestellt werden.

Dieses Formular liegt bei folgenden Stellen auf:
– Stadt Dornbirn
– Vorarlberger Eigentümervereinigung
– VOGEWOSI
– Land Vorarlberg

Zusätzlich kann das Formular über das Internet unter www.vorarlberg.at/sichervermieten bezogen werden.

Das ausgefüllte Formular wird der Eigentümervereinigung (VEV) übermittelt. In diesem Zuge bietet die VEV bei Einreichung des Formulars ein Beratungsgespräch an. Das ausgefüllte und vom Eigentümer unterfertigte Formular wird von der VEV an die VOGEWOSI weitergeleitet.

Wie erfolgt die Vermietung?
Das Wohnungsamt der Stadt Dornbirn teilt das zu vermietende Wohnobjekt an eine Person aus der Liste der Wohnungswerber zu. Anschließend wird das zu vermietende Wohnobjekt gemeinsam vom Eigentümer als Vermieter, dem zugeteilten Hauptmieter und der VOGEWOSI als Vertreter des Vermieters und Eigentümers besichtigt und über den Zustand der Wohnung ein Übernahmeprotokoll erstellt, welches von allen Beteiligten zu unterfertigen ist.

(Miet)Verwaltung:
Die VOGEWOSI wird vom Eigentümer/Vermieter mit der (Miet-)Verwaltung beauftragt. Der Vermieter/Eigentümer bevollmächtigt die VOGEWOSI mit der Vertretung in sämtlichen, die zu vermietende Wohnung betreffenden mietrechtlichen Angelegenheiten sowie der Einleitung der notwendigen rechtlichen Schritte.

Die Leistungen dieser (Miet)Verwaltung umfassen:
• Erstellen eines Einzugs- und Auszugsprotokoll
• Einhebung und Verwaltung der Kaution
• regelmäßige Zahlung des Hauptmietzinses und der Nebenkosten (z.B. Betriebskosten) an den Vermieter; in den Zeiträumen, in welchen die Wohnung nicht vermietet ist bzw. leer steht, werden keine Mietzinszahlungen geleistet;
• Überprüfung und Verwaltung der Mietvertragsdauer und von Kündigungsfristen, sowie – bei nicht fristgerechtem Auszug des Mieters – Einbringung von Räumungsklagen zur Vermeidung kündigungsgeschützter Mietverhältnisse
• nach Absprache mit dem Vermieter schriftliche Mietvertragsverlängerungen
• Abwicklung von gerichtlichen Kündigungsverfahren bei Vorliegen von Kündigungsgründen gem. § 30 MRG bzw. Einbringung von Mietzinsklagen
• Bearbeitung von Angelegenheiten betreffend das Mietverhältnis (z.B. Beschwerden)
• Übernahme allfälliger Reparaturkosten im Falle einer übermäßigen Abnutzung des Mietgegenstandes bei Rückstellung der Wohnung
• Übernahme allfälliger aus der Jahresabrechnung resultierender Nachzahlungen

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