„Über die Pflicht zur Vorlage des Energieausweises auch für gebrauchte Immobilien sind inzwischen die meisten Verkäufer, Vermieter und Interessenten informiert. Allerdings wissen nach wie vor viele nicht, was die Angaben in diesem Ausweis genau bedeuten.“ Das berichtet Immobilienspezialist Pascal Kohlhaupt von der smart home Bauconsulting, Lauterach.
Nutzerverhalten entscheidend
„Der Energieausweis bewertet das Gebäude energetisch, ähnlich wie der Typenschein beim Auto.“ Ebenso wie beim Auto gibt es aber keine Garantie dafür, dass der angegebene durchschnittliche Verbrauch auch erzielt wird.
Pascal Kohlhaupt: „Ich rate dazu, den Energieausweis gemeinsam mit der Abrechnung der Betriebskosten zu lesen. Zwar wird im Ausweis der ,spezifische Heizwärmebedarf’ (HWB) angeführt. Entscheidend ist aber stets das Verhalten der Bewohner eines Objektes.“ Und das kann bei sehr ähnlich ausgestatteten Objekten zu großen Differenzen bei den Betriebskosten führen.
Zu den Betriebskosten eines Hauses zählen zudem keineswegs nur die Rechnungen für das Heizmaterial, wie Pascal Kohlhaupt ausführt.
Grundsätzlich aber hat der Käufer bzw. Mieter eines Objektes ein Recht auf den Energieausweis. Dieser darf maximal zehn Jahre alt sein und muss erneuert werden, wenn wesentliche Änderungen im Bereich der Bauenergie vorgenommen wurden.
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