Das vierjährige Kind sei in der Familie misshandelt worden und habe sich die Verletzungen nicht selbst zugefügt, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Verhalten der Angeklagten sei “unmenschlich und brutal” gewesen. Der Ehemann der 35-Jährigen wurde wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen durch Unterlassen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Neben Verletzungen am ganzen Körper hatten die Mediziner eine schwere Verbrennung am Gesäß des Buben festgestellt.
Pflegemutter mit Situation überfordert
Die 35-Jährige, eine ausgebildete Kinderkrankenschwester, sei mit der Situation überfordert gewesen, räumte die Kammer ein. Neben fünf eigenen Kindern hatte die Frau zwei Pflegekinder betreut. Der Vierjährige war schwierig und verhaltensauffällig. Diese Überforderung hätte aber leicht gelöst werden können, betonte die Richterin. Nach Angaben des zuständigen Landratsamtes hätte eine andere Pflegefamilie die Betreuung des Knaben übernehmen können.
(APA)
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