Bis dahin hat jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger die Möglichkeit, in den Gesetzestext Einsicht zu nehmen und Änderungsvorschläge abzugeben.
Bei der Gesetzesänderung geht es im Wesentlichen um die folgenden Punkte:
– Die Landesregierung hat unter Einbindung der Öffentlichkeit einen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erlassen.
– Es werden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit die zur Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG erforderlichen Vorschriften mit Verordnung erlassen werden können.
– Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich verwenden oder im Bereich des Pflanzenschutzes beratend tätig sind, müssen – nach Ablauf einer Übergangsfrist – im Besitz eines Pflanzenschutzmittelausweises sein. Einen solchen Ausweis erhalten nur Personen, die die entsprechenden fachlichen Kenntnisse haben und verlässlich sind.
– Grundsätzlich sind die Überwachungsaufgaben im Bereich des Pflanzenschutzes von der Landwirtschaftskammer wahrzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können einzelne Aufgaben der Gemeinde übertragen werden.
– Die Landesregierung kann unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln an geeignete Einrichtungen übertragen.
VLK
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