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Pflanzenschutzgesetz in der Begutachtung

Stellungnahmen zum Pflanzenschutzgesetz bis 11. April 2012 möglich.
Stellungnahmen zum Pflanzenschutzgesetz bis 11. April 2012 möglich. ©AP(dapd)
Bregenz – Die Vorarlberger Landesregierung hat den Entwurf eines geänderten Pflanzenschutzgesetzes zur Begutachtung versandt. Der Gesetzestext liegt noch bis Mittwoch, 11. April 2012 Gemeindeämtern, Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung auf bzw. kann im Internet auf www.vorarlberg.at abgerufen werden.

Bis dahin hat jede Landesbürgerin bzw. jeder Landesbürger die Möglichkeit, in den Gesetzestext Einsicht zu nehmen und Änderungsvorschläge abzugeben.

 Bei der Gesetzesänderung geht es im Wesentlichen um die folgenden Punkte:
– Die Landesregierung hat unter Einbindung der Öffentlichkeit einen Aktionsplan über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erlassen.
– Es werden die notwendigen gesetzlichen Grundlagen geschaffen, damit die zur Umsetzung der Richtlinie 2009/128/EG erforderlichen Vorschriften mit Verordnung erlassen werden können.
– Personen, die Pflanzenschutzmittel beruflich verwenden oder im Bereich des Pflanzenschutzes beratend tätig sind, müssen – nach Ablauf einer Übergangsfrist – im Besitz eines Pflanzenschutzmittelausweises sein. Einen solchen Ausweis erhalten nur Personen, die die entsprechenden fachlichen Kenntnisse haben und verlässlich sind.
– Grundsätzlich sind die Überwachungsaufgaben im Bereich des Pflanzenschutzes von der Landwirtschaftskammer wahrzunehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen können einzelne Aufgaben der Gemeinde übertragen werden.
– Die Landesregierung kann unter bestimmten Voraussetzungen die Überwachung im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln an geeignete Einrichtungen übertragen.

VLK

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