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"Pflanzenkäse" darf laut EuGH-Urteil nicht Käse heißen

Die Verwechslungsgefahr für Verbraucher soll ausgeschlossen werden
Die Verwechslungsgefahr für Verbraucher soll ausgeschlossen werden ©APA (Symbolbild/dpa)
Vegane Produkte dürfen nicht unter Namen wie "Pflanzenkäse" oder "Tofubutter" verkauft werden. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch entschieden.

Die höchsten Richter der EU verwiesen auf Regelungen im europäischen Recht, wonach die Bezeichnung “Milch”-Produkten vorbehalten ist, die aus der “normalen Eutersekretion” von Tieren gewonnen werden.

Das Gleiche gilt für Begriffe wie “Rahm”, “Sahne”, “Butter”, “Käse” oder “Joghurt”. Hintergrund ist eine Klage gegen das deutsche Unternehmen Tofutown aus der Eifel im Auftrag von Wettbewerbern. Tofutown stellt rein pflanzliche (vegane) und vegetarische Produkte her und vertreibt diese unter Namen wie “Veggie-Cheese” oder “Cream”, weist dabei aber immer auch auf den pflanzlichen Ursprung hin. Dennoch könne eine Verwechslungsgefahr für Verbraucher nicht ausgeschlossen werden, argumentierten die Richter.

(APA/dpa)

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