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Personenstandsregister ab 1. November in Kraft

Bürokratie auch nach Hochzeiten einfacher
Bürokratie auch nach Hochzeiten einfacher
Das Bestreiten von Amtswegen soll mit Anfang November für jeden österreichischen Staatsbürger einfacher werden. Mit 1. November tritt das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) in Kraft. Bisher geführte Grunddaten jedes Bürgers, von Geburt bis Ehe und Tod, werden dabei in einem digitalen Portal zusammengeführt.

Bereits mehrmals wurde die Zusammenführung mehrerer Datenbanken in ein ZPR – nicht zuletzt aufgrund der Forderungen der Kommunen – verschoben. Mit der Umsetzung ist die herkömmliche Registerführung mit Geburtenbuch, Ehebuch und Sterbebuch Geschichte. Ziele sind eine effiziente und schlanke Verwaltung sowie die Forcierung des E-Governments, betont man im Innenministerium. Behördenwege sollen für alle Bürger vereinfacht, Dokumentenmappen erübrigt werden.

Bei einer Eheschließung etwa müssten nicht mehr bis zu drei Standesämter (jenes der Frau, des Mannes und des Ortes der Trauung, Anm.) kontaktiert werden, da österreichweit alle behördlichen Verwaltungseinrichtungen auf personenbezogene Grunddaten zugreifen werden können. Ab sofort dient lediglich ein System zur Erfassung – was auch den administrativen Ablauf beschleunigen soll.

ZPR: Wer Zugriff hat

Für das Ressort von Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) handelt es sich beim ZPR um das “größte Verwaltungsregister zu natürlichen Personen” überhaupt. Dementsprechend ist man auch auf die datenschutzrechtlichen Anforderungen bedacht: Zugriff haben lediglich Standesämter, Bezirkshauptmannschaften und etwa das Außenamt. Ein weiterer Zugriff ist Behörden gestattet, also Polizei und Justiz, aufgrund “gesetzlicher Grundlagen”, also im Rahmen von Ermittlungen. An einem Zugriff auf die eigenen Daten mithilfe der Bürger-Card oder der Handy-Signatur wird noch gearbeitet.

Informationen aus dem ZPR werden außerdem Stellen zur Verfügung gestellt, die bereits jetzt von Personendaten profitieren: So erfährt etwa der Hauptverband der Sozialversicherungsträger unmittelbar von der Geburt eines Kindes und ist umgehend berechtigt, eine E-Card auf Basis der Grunddaten auszustellen. Informationen werden außerdem etwa der Statistik Austria, den Gerichten, Spitälern und anderen Stellen zur Verfügung gestellt, ohne dass diese Stellen uneingeschränkten Zugriff auf die gesammelten Daten hätten.

Datenschutz: Jeder Zugriff protokolliert

Dementsprechend soll auch der Datenschutz im Hinblick auf das ZPR berücksichtigt sein: Jeder Zugriff wird laut Innenministerium protokolliert, was einem eventuellen Missbrauch vorbeugen soll. Gesichert sind die Daten, die in manchen kleineren Gemeinden nach wie vor ausständig sind, im Rechenzentrum des Innenministeriums. Im Fall eines Ausfalls geht man dort dennoch davon aus, dass der Betrieb weiterhin gewährleistet ist – eine Eheschließung also dennoch schneller als bisher möglich ist. (APA)

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