Der Ministerrat beschließt am Dienstag die Pensionserhöhung für das kommende Jahr. Die Anpassung wird 1,7 Prozent betragen. Dieser Wert ergibt sich aus den Inflationsraten von August 2013 bis Juli 2014. Die Ausgleichszulage, also quasi die Mindestpension, wird ebenfalls mit 1,7 Prozent angepasst und beträgt für das Jahr 2015 somit 872,31 Euro. Der Richtsatz für Verheiratete liegt bei 1.307 Euro.
Ebenfalls neu festgelegt wird die Höchstbeitragsgrundlage für Versicherte im ASVG. Sie wird im kommenden Jahr 4.650 Euro betragen.
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Die letzte Frage des Tages
Finanzminister Schelling sagt der EU zu, bis 2016 das strukturelle Nulldefizitzu erreichen. Wird er es schaffen?
- Ja – 43,91
- Nein – 56,09
(Red.)
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