Der Fall war wegen Befangenheit von Tirol nach Vorarlberg abgetreten. Der Beschuldigte war in Innsbruck wegen Pornografischer Darstellung Minderjähriger zunächst zu zwölf, in zweiter Instanz dann zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Der einschlägig Vorbestrafte empfand diese Entscheidung als Fehlurteil und machte seinem Ärger im Videoportal You Tube Luft. Er stellte eine Bildersequenz ins Netz. Darauf sind die, für seinen Fall zuständigen zwei Richterinnen und eine Staatsanwältin zu sehen. In diesem Zusammenhang kündigt er auch seinen Selbstmord an, nennt Richterinnen und Staatsanwältin „Mörder“ und macht sie verantwortlich für seinen in Aussicht gestellten Selbstmord. Er bezeichnet die Frauen außerdem als gewissenlos.
Schuldig gesprochen
Der Mann zog immer wieder in Erwägung, sich das Leben zu nehmen. „Der Zug ist von uns nur 50 Meter weg“, erzählt der Angeklagte. Er gesteht aber ein, dass er sich heute nicht mehr in dieser Weise äußern würde. Seine psychische Verfassung sei eigentlich Anlass gewesen für die getätigten Aussagen. An einem Schuldspruch wegen Übler Nachrede führte kein Weg vorbei, allerdings wurde die Situation des Mannes berücksichtigt und deshalb eine milde Strafe ausgesprochen. Mit 480 Euro ist die Sache vom Tisch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.