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Pensionist "verdunkelte" Radarbox

Rentner ärgerte sich über Radarbox.
Rentner ärgerte sich über Radarbox. ©VOL.AT/Hofmeister
Bregenz - Ein Vorarlberger Pensionist hat aus Ärger über eine Radarbox in Bregenz zu kuriosen Mitteln gegriffen. Der 70-Jährige stülpte einen Karton über das Gerät.

Als die Polizei den Karton entfernte, rückte der Senior mit einem Müllsack an, um damit die Radarbox außer Gefecht zu setzen. Dabei wurde der 70-Jährige jedoch ertappt. Das Bezirksgericht Bregenz verurteilte den Mann am Mittwoch nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 640 Euro.

Über die gelegentlich in dem 30-km/h-Bereich aufgestellte, mobile Radarbox ärgerte sich der Pensionist seit längerem. “Das Radar steht ganz gemein hinter einem Zaun, ziemlich gut versteckt”, wurde der erzürnte Mann in dem Zeitungsbericht zitiert. Er selbst musste bereits 25 Euro Strafe wegen einer Geschwindigkeitsübertretung bezahlen.

Spontane Abdeck-Aktion

Als der 70-Jährige an einem Sommertag in den nahe gelegenen Supermarkt einkaufen ging, bemerkte er, dass die Box erneut aufgestellt worden war. Mit einem Karton deckte er das Gerät ab. Der Beamte der Zivilstreife, der die mobile Box überwachte, holte sich gerade eine Leberkäsesemmel und bemerkte den Vorfall daher zunächst nicht.

In den nächsten rund 30 Minuten fuhren 20 Autolenker zu schnell an der Stelle vorbei. Die Box maß zwar deren Geschwindigkeit, konnte aber nicht aufnehmen, wer die Verkehrssünder waren. Als der Beamte zurückkehrte, entfernte er den Karton. Der 70-Jährige, ebenfalls auf dem Rückweg von seinem Einkauf, stellte fest, dass die Radarbox wieder ordnungsgemäß funktionierte. Mit einem Müllsack wollte er das Gerät erneut abdecken. Dabei wurde er von dem Beamten auf frischer Tat ertappt.

Vor Gericht zeigte sich der 70-Jährige geständig und beteuerte, so etwas nie wieder tun zu wollen. Richter Christian Röthlin, der das Verfahren mit einigem Humor führte, verurteilte den Mann wegen Beweismittelunterdrückung zu einer Geldstrafe von 640 Euro. Der 70-Jährige akzeptierte das Urteil, weil er jedoch ohne Anwalt auftrat, ist es nicht rechtskräftig.

(APA)

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