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Pegida-Gründer wies Vorwurf der Volksverhetzung zurück

Bachmann soll Asylwerber wüst beschimpft haben
Bachmann soll Asylwerber wüst beschimpft haben
Pegida-Gründer Lutz Bachmann hat zum Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Dresden die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Seine Verteidigerin Katja Reichel sagte am Dienstag, ihr Mandant habe die Facebook-Einträge, in denen Bachmann laut Anklage Flüchtlinge unter anderem als "Viehzeug" beschimpft haben soll, nicht verfasst. Zudem seien solche Äußerungen durch die Meinungsfreiheit gedeckt.


Die Staatsanwaltschaft wirft dem 43-Jährigen hingegen Volksverhetzung vor. Bachmann soll im September 2014 auf seiner Facebook-Seite Flüchtlinge und Asylbewerber als “Gelumpe”, “Viehzeug” und “Dreckspack” beschimpft haben. Staatsanwalt Tobias Uhlemann zitierte bei der Verlesung der Anklage aus den Facebook-Einträge. Bachmann habe damit “in Kauf genommen, den öffentlichen Frieden zu stören”. Er habe die Menschenwürde der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge angegriffen, indem er sie “böswillig verächtlich” gemacht und beschimpft habe. Damit habe er zum Hass gegen sie aufgestachelt.

Nach Auffassung der Verteidigung gibt es dagegen keinen Nachweis dafür, dass die Kommentare tatsächlich von Bachmann stammen. Es sei möglich, “sich auf Facebook-Seiten einzuhacken”, sagte Reichel. Um zu beweisen, dass die Einträge von einer anderen, unbekannten Person stammen, will die Verteidigung einen technischen Administrator von Facebook als Zeugen laden. Zudem solle ein Gutachter zum Thema Meinungsfreiheit angehört werden.

Letztlich forderte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens. Bachmanns Anwältin sprach von “Vorverurteilungen des Angeklagten” durch Presseberichte. “Das verstößt gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens”, sagte sie.

Richter Hans Hlavka stellte die Entscheidung zu allen Anträgen zunächst zurück. Der Staatsanwalt verwies zudem darauf, dass entsprechende Daten von Facebook nicht zur Verfügung gestellt würden und daher auch ein internationales Rechtshilfeersuchen keine Aussicht auf Erfolg habe.

Das Gericht trat anschließend in die Beweisaufnahme ein. Dabei wurde ein Video von einer Rede Bachmanns auf einer Pegida-Kundgebung im Februar 2015 gezeigt, in dem dieser auf die Facebook-Einträge einging. Er habe Worte “benutzt, die wirklich jeder schon mal benutzt hat”, sagte Bachmann dort.

Im Fall einer Verurteilung wegen Volksverhetzung droht dem Pegida-Gründer, der bereits wegen verschiedener Delikte vorbestraft ist, eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren. Ein Urteil wird frühestens am 10. Mai erwartet.

Vor Prozessbeginn versammelten sich am Dienstag mehr als zwei Dutzend Pegida-Anhänger vor dem Gerichtsgebäude, um den ebenfalls dort wartenden Bachmann zu unterstützen. “Schämt Euch – Freispruch für Lutz Bachmann” und “Merkel muss vor Gericht”, war auf Pappschildern zu lesen. Auch im Gerichtssaal, in dem die Zuschauerplätze überwiegend mit Pegida-Anhängern besetzt waren, wurde Bachmann mit Beifall empfangen.

Die Pegida-Bewegung geht seit Oktober 2014 in Dresden fast wöchentlich auf die Straße und macht Stimmung gegen Muslime, Flüchtlinge, Politiker und Medien. Zuletzt verzeichnete die Bewegung etwas weniger Zulauf. Am Montag zählte die Initiative “durchgezählt” in Dresden bis zu 3.200 Pegida-Anhänger. Ihnen standen bis zu 550 Gegendemonstranten gegenüber.

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