Der anwaltlich von Franz Josef Giesinger vertretene Ex-Patient meint, er werde in der Krankengeschichte eines Landeskrankenhauses zu Unrecht als Alkoholkranker dargestellt. Manches in der Dokumentation entspreche nicht den Tatsachen. So etwa der Hinweis darauf, dass er sich einer Alkoholentzugstherapie unterzogen habe. Anders als in der Krankengeschichte dargestellt, sei er nicht süchtig nach Alkohol und habe keinen Suchtdruck.
Angaben des Patienten
Krankenhaus-Anwalt Michael Brandauer sagte beim gestrigen Prozessbeginn, dass die beanstandeten Passagen in der Krankengeschichte auf den Angaben des Patienten beruhen. Eine Ärztin für Neurologie habe niedergeschrieben, was der Kläger nach einem Fahrradunfall zu ihr gesagt habe.
Er sei nach dem Radunfall wegen seines Schädelhirntraumas nicht zurechnungsfähig gewesen, sagte der Kläger. Er könne sich deshalb nicht daran erinnern, was er der Ärztin gesagt habe. Er sei nicht alkoholisiert gewesen.
Anmerkungen möglich
Zivilrichterin Claudia Hagen hält in dem Rechtsstreit einen Vergleich für die vernünftigste Lösung. Die Streitparteien erklärten sich gestern grundsätzlich dazu bereit. Nun soll die Krankengeschichte mit Anmerkungen des Patienten versehen werden. Mit Sternchen sollen die heiklen Passagen gekennzeichnet werden. In den Fußnoten will der Kläger formuliert haben, dass er die Richtigkeit der Ausführungen zu seinem angeblichen Alkoholproblem bestreitet.
Der Ex-Patient führt derzeit noch zwei weitere Zivilprozesse – wegen eines angeblichen Behandlungsfehlers gegen die Krankenhausbetriebsgesellschaft und wegen seiner behaupteten Berufsunfähigkeit gegen die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt.
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