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Orientierung und Information für Menschen mit Beeinträchtigung

Röthis - Die IfS-Stelle "Information und Orientierung" wurde im Auftrag der Vorarlberger Landesregierung eingerichtet, um Menschen mit Behinderung Orientierungsklärung zu leisten. Sie werden ermutigt und befähigt, wichtige Zukunftsentscheidungen selbständig zu treffen.

„Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigung neutral zu beraten“, so Benedikta Stampfer von der IfS-Information und Orientierung. „Wir sind Anlaufstelle für Menschen, die aufgrund einer längerfristigen Krankheit oder eines Unfalls ihr Leben neu gestalten müssen. Für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung gibt es eine Vielzahl von Institutionen und (auch finanzielle) Hilfeleistungen im Land.“ Aufgabe der IfS-Orientierungsklärung ist nicht die längerfristige Betreuung, sondern eine umfassende neutrale Beratung darüber, welche Angebote für die einzelne Person in Frage kommen. Um die im Chancengesetz verankerte Gleichberechtigung umzusetzen, brauchen Betroffene Informationen über die ihnen zur Verfügung stehenden Wahlmöglichkeiten.

In einer „Gutachter-Funktion“ hilft die IfS-Information und Orientierung abzuklären, welche Hilfestellungen für den Betroffenen in Frage kommen. Bei jungen Menschen wird geklärt, welche Job-Möglichkeiten bestehen und inwiefern mit passender Unterstützung eigenständiges Wohnen möglich ist. Bei Arbeitsunfähigkeit durch Unfälle oder längerfristige Krankheit ist oft eine komplette Neuorientierung notwendig. Es gilt zu eruieren, welche Umschulungsmöglichkeiten und finanzielle Unterstützung es gibt. Jede Beratung klärt individuell, welche Maßnahmen im Einzelfall zielführend sind.

Neben einer umfassenden institutionellen Orientierungsklärung reichen in vielen Fällen grundlegende Informationen über die bestehenden Angebote. Nicht selten ist dabei die finanzielle Situation ein wichtiges Thema. „Viele Menschen, die zu uns kommen wissen gar nicht, welche finanzielle Unterstützung ihnen zusteht“, weiß Benedikta Stampfer. Finanzielle Zuschüsse wie erhöhte Familien- und Kinderbeihilfen oder Pflegegelder müssen beantragt werden. Die IfS-Orientierungsklärung bietet Informationen über die verschiedenen Anlaufstellen und Beantragungsformulare. Als zentrale Informationsstelle steht sie auch Menschen aus dem sozialen Umfeld von Betroffenen immer offen.

„Die IfS-Information und Orientierung trifft keine eigenständigen Entscheidungen, sondern sieht sich als eine unterstützende und informierende Hilfestellung“, so Benedikta Stampfer. „Wir arbeiten nicht für, sondern mit den Menschen. Wir liefern die notwendigen Informationen und ermutigen die Betroffenen, eigenständig Entscheidungen zu treffen.“ Durch den dauernden Austausch mit den Partnerorganisationen ist die IfS-Information und Orientierung über alle bestehenden Hilfsangebote informiert und kann den Betroffenen die unterschiedlichen Angebote zugänglich machen.

Die IfS-Information und Orientierung ist eine neue Einrichtung und soll künftig Betroffenen Informationen aus einer Hand und wenn nötig auch eine umfassende Orientierungsklärung bieten. Dieses Dienstleistungsangebot gibt es in Dornbirn, Feldkirch, Bludenz und Bregenz bei den jeweiligen IfS-Beratungsstellen.

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