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Opfer als Täter vor Gericht: Tabledance-Messerstecher bekommt Freispruch

Schießerei vor Tabledance-Lokal in Lustenau im November 2010.
Schießerei vor Tabledance-Lokal in Lustenau im November 2010. ©VOL.AT/Stiplovesek
Lustenau, Feldkirch - Am Landesgericht Feldkirch musste sich am Mittwoch ein 34-jähriger Türke wegen absichtlich schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der Mann hatte im November 2010 vor einem Tabledance-Lokal in Lustenau im Streit einem Kontrahenten einen Bauchstich versetzt.
Verdächtiger war amtsbekannt
Schussattentat in Lustenau

Die heftige Auseinandersetzung vor dem Tabledance-Lokal in Lustenau endete mit zwei Schwerverletzten. Der damals 33-jährige Türke wurde von seinem 26-jährigen Gegenüber angeschossen. Der Querschläger verletzte Niere, Leber, Magen, Zwerchfell und Wirbelsäule – der Mann überlebte.

Der heute 34-Jährige verletzte seinen Kontrahenten mit einer Stichverletzung im Bauch. Die Verletzung war nicht tief und auch nicht lebensgefährlich. Der 26-jährige Mann mit dem Bauchstich musste damals notoperiert werden.

Messerstecher freigesprochen

Der Schütze wurde vom Landesgericht Feldkirch schon wegen Mordversuch zu 11 Jahren Haft verurteilt. Am Mittwoch musste das Opfer des Pistolenschützen ebenfalls vor Gericht. Die Anklage lautete absichtliche schwere Körperverletzung.

Das Gericht hat den 34-jährigen Messerstecher freigesprochen. Er habe in Notwehr gehandelt. Richter Wilfried Marte räumte ein, dass die Angreifer in der Überzahl waren und der Angegriffene von  kleiner, schmächtiger Statur ist. Das Urteil ist rechtskräftig.

VOL.AT/Christiane Eckert

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