Der Vorschlag von Schwarz-Blau sieht eine Kürzung der Mindestsicherung für befristet Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte auf das Niveau der Grundversorgung vor – das wären 320 statt bisher 914 Euro für Einzelpersonen monatlich. Dagegen hat es Proteste der Opposition und von NGO gegeben, aber auch Bedenken hinsichtlich der Verfassungs-, EU- und Menschenrechtrechtskonformität. Nun sollen Integrations- oder Qualifizierungswilligkeit honoriert werden, so ÖVP-Klubchefin Helena Kirchmayr und FPÖ-Fraktionsobmann Herwig Mahr in einer gemeinsamen Aussendung. Die Mindestsicherung werde dann in Form eines sogenannten Integrationsbonus aufgestockt. “Dafür müssen die in einer Integrationsvereinbarung festgelegten Voraussetzungen – etwa in den Bereichen Werte, Spracherwerb oder Qualifizierung – erfüllt werden”, erklärten die beiden Klubobleute.
Unterausschussvorsitzende Gisela Peutlberger-Naderer von der SPÖ warnte vor Schnellschüssen, vor einem “leichtfertigen Zerreißen des letzten sozialen Netzes unserer Gesellschaft” und davor, Entscheidung auf Höchstgerichte abzuschieben. “Der oberösterreichische Landtag sollte es schaffen, einen rechtlich tragbaren Weg auf Basis von sachlichen Argumenten zustande zu bringen.” Es sei bedauerlich, wenn Gesetze gemacht werden, bei denen man sich den Stempel der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit erst abholen müsse, so die Abgeordnete, “aber das ist offenbar Teil des neuen politischen Stils in Oberösterreich”.
Der grüne Asyl-Landesrat Rudi Anschober kritisierte den Bonus als reine PR-Maßnahme, die nicht verhindern werde, “dass Tausende von akuter Armut bedroht werden und Gettobildungen drohen”. Die Regelung würde bedeuten, dass flächendeckend und für jeden Integrations- und Sprachkurse angeboten werden müssten, “das ist derzeit absolut nicht der Fall”. Zudem seien bei Integrationsverweigerung ohnehin bereits jetzt Abzüge bei der Mindestsicherung möglich. Anschober vermisst auch eine Aussage darüber, um welche Beträge es überhaupt gehen soll. Zudem würde eine “sündteure Bürokratie” geschaffen. Sein Fazit: “Dieser Plan ist weder moralisch noch politisch noch rechtlich akzeptabel. Spätestens die Höchstgerichte würden dieses Gesetz stoppen.”
Bei der nächsten Sitzung des Unterausschusses am 31. März sollen von den einzelnen Fraktionen nominierte Rechtsexperten den schwarz-blauen Entwurf beurteilen, kündigte Peutlberger-Naderer an. Laut ÖVP und FPÖ wurde der Verfassungsdienst beauftragt, “das Gesamtpaket in einen rechtlichen Rahmen zu betten”, der ebenfalls in der nächsten Sitzung beraten werden soll. Eine dritte Unterausschusssitzung ist für den 21. April 2016 geplant.
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