9. Mai 2008 04:49; Akt.: 9.05.2008 04:49

Online-Betrüger immer dreister

Der Betrug im Internet boomt Der Betrug im Internet boomt - © VMH
Internetbetrüger gibt es wie Sand am Meer. Tausende Beschwerden verbuchte der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer bis heute alleine bei Abo-Vortäuschungen im Internet - die „VN“ berichteten ausführlich.

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Neu ist jedoch die Masche der Betreiber von fastload.tv. Das musste auch Andreas F.* aus Altach in Erfahrungen bringen. Auf der Suche nach einer Möglichkeit, günstig und legal Filme und Musik aus dem Internet herunterzuladen, gelangte er über einen Suchmaschinen-Eintrag auf fastload.tv. Das Angebot klang verlockend: Mittels einer Software steht dem Kunden ein nahezu unendliches Netz voller Hollywood-Blockbuster und aktueller Charts zur Verfügung. So zumindest die Werbung. Zwei Wochen könne man das Angebot gratis nutzen. 6,90 Euro sollen danach zu Buche schlagen.

Ominöses Schreiben

„Ich dachte mir: Wenn man was für den Dienst bezahlt, ist der Service bestimmt legal“, erklärte der 20-jährige seine anschließende Registrierung.

Funktioniert habe der beworbene Dienst jedoch nie. „Deshalb habe ich das Programm auch wieder deinstalliert und gekündigt“, erklärte er. Ohne die erhoffte Konsequenz. Im Gegenteil: Drei Monate später bekam der Altacher ein Schreiben aus der Slowakei, in welchem er aufgefordert wurde, 363,10 Euro an das Unternehmen fastload.tv zu überweisen. Andernfalls würde man seine Daten an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Die Begründung: Er habe mit seinen Downloads gegen das Urheberrecht verstoßen. Der verblüffte Student wandte sich an den Konsumentenschutz.

„Das ist schlichtweg Erpressung“, sagte Konsumentenschützer Paul Rusching auf „VN“-Nachfrage. Vor allem befinde sich der Altacher in einer Zwickmühle: Das Unternehmen fordere durch die Werbung quasi zur Urheberrechtsverletzung auf, gibt allerdings den unwissenden Abonennten des Dienstes die Schuld. „Er kann fastload schwer klagen, da er die Urheberrechtsverletzungen ja wirklich begangen hat“, erklärte Rusching. Und würde somit bei einer eventuellen Klage wirklich die Urheber der heruntergeladenen Inhalte auf den Plan rufen. Konkret handelt es sich um einen Film und ein MP3.

Vorerst abwarten

Da auch die Arbeiterkammer noch keine Erfahrung mit einem solchen Fall gemacht hat, heißt es vorerst abwarten. „Wir werden uns weitere Schritte überlegen, wenn das Unternehmen ihre Drohung in die Realität umsetzt und die Daten weitergibt“, erklärt der Konsumentenschützer das weitere Vorgehen. Mit dem Landes-Kriminalamt habe er bereits Kontakt aufgenommen.

* Name von der Redaktion geändert


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