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Oma wollte vom Enkel keine Falschaussage

Aus dem Gerichtssaal
Aus dem Gerichtssaal ©VOL.AT/Hofmeister
Feldkirch - Freispruch vom Vorwurf, sie habe den 15-Jährigen dazu aufgefordert, vor der Polizei seinen Vater zu Unrecht als Gewalttäter zu belasten.

Die unbescholtene Großmutter aus der Kummenbergregion wurde freigesprochen. Das Urteil des Landesgerichts Feldkirch ist nicht rechtskräftig. Angeklagt wurde die 58-Jährige wegen versuchter Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor der Polizei. Die Staatsanwaltschaft warf der Hausfrau vor, sie habe im April ihren Enkel telefonisch zu einer falschen Zeugenaussage aufgefordert. Der 15-Jährige hätte demnach vor der Polizei seinen Vater zu Unrecht als Gewalttäter innerhalb der Familie belasten sollen.

Richterin Karin Dragosits kam aber in dem Strafverfahren „ohne jeden Zweifel“ zu diesem Ergebnis: Die Angeklagte durfte den begründeten „schweren Verdacht“ haben, dass ihr Schwiegersohn Gewalt gegen ihre Tochter und ihre Enkelkinder ausübt. Sollte sie tatsächlich mit dem 15-Jährigen über seine Zeugenaussage gesprochen haben, „dann hätte sie ihren Enkel nur dazu aufgefordert, die Wahrheit zu sagen“. Zum Lügen hätte sie den Minderjährigen jedenfalls nicht anzustiften versucht.

Enkel sagte aus

Der Enkel der Angeklagten sagte im Strafprozess als Zeuge aus. Von seinem Entschlagungsrecht machte er nicht Gebrauch. Es habe in der Familie Gewalt gegeben, die von beiden Elternteilen ausgegangen sei. Seine Mutter wollte ebenfalls aussagen und gab in der Hauptverhandlung als Zeugin an, es habe durch ihren Mann „Gewalt gegen uns“ gegeben.

Ihre beiden Enkelkinder und ihre Tochter hätten ihr davon erzählt, berichtete die Angeklagte. Deshalb sei sie nicht schuldig. Sie habe im April von der bevorstehenden Aussage ihres Enkels vor der Polizei gar nichts gewusst. Sie habe nur stets zu ihm gesagt, er solle die Wahrheit sagen. Der 15-Jährige sagte, er habe im April vor der Polizei nach einer Anzeige seines Vaters gegen seine Mutter eine Zeugenaussage gemacht. Bei dem Vorfall, um den es damals bei der Polizei gegangen sei, habe seine Mutter seinen Vater im Streit verletzt. Gewalt durch seinen Vater habe er selbst zuletzt am 1. Jänner zu spüren bekommen.

Mit Pistole bedroht

Seine Mutter behauptete, ihr Mann habe ihr am Ostermontag erneut eine Pistole vor den Kopf gehalten. Das habe er 2006 schon einmal getan. Ihr Mann wurde im Prozess gegen seine Schwiegermutter vor Gericht nicht einvernommen.

Die Richterin merkte an, es habe „längere Zeit familiäre Probleme“ gegeben, die zu gegenseitigen Anzeigen geführt hätten.

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