Insgesamt seien privatbeteiligten Klägern knapp 180.000 Euro Schadensersatz zugesprochen worden. Die Republik Österreich habe rund 420.000 Euro Zahlungen nach dem Amtshaftungsgesetz geleistet.
Liegenschaftsübertragungen rückabgewickelt
Nach der Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde gegen den erstinstanzlichen Schuldspruch der suspendierten Vizepräsidentin des Landesgerichtes Feldkirch, Kornelia Ratz, durch den Obersten Gerichtshof (OGH) ziehe das OLG Innsbruck einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung der Testamentsaffäre, informierte OLG-Präsident Klaus Schröder am Donnerstag in einer Aussendung. Die Liegenschaftsübertragungen seien, soweit noch möglich, zugunsten der wirklichen Erben rückabgewickelt worden. Auch hätten Geschädigte und Täter außergerichtliche Zahlungsvereinbarungen geschlossen.
Urteil gegen Ratz rechtskräftig
Durch die am 22. September erfolgte Entscheidung des OGH wurde der Schuldspruch von Ratz rechtskräftig. Laut Anklage soll Ratz dafür gesorgt haben, dass mittels eines gefälschten Testaments in einer Verlassenschaft eines entfernten Verwandten ihre Mutter und ihre Tante als Erben zum Zug kamen, was sie vehement bestritt. Ratz erhielt in der zweiten Auflage des Prozesses eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten, davon 22 Monate bedingt und zehn Monate unbedingt, wegen Amtsmissbrauchs als Beteiligte und wegen der Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligte. Für sie hatte sich das Strafausmaß nach oben verändert – der bedingte Teil der Strafe wurde um zwei Monate erhöht.
Berufung: OLG Linz am Zug
Über die von der Angeklagten weiters erhobene Berufung gegen den Ausspruch über die Strafe und gegen den Ausspruch über die privatrechtlichen Ansprüche hat das Oberlandesgericht Linz zu entscheiden. Dies ist laut OLG Innsbruck insofern bedeutend, als mit der Verhängung einer Strafe über zwölf Monaten für Ratz der Verlust des Richteramtes und der daraus entstandenen Pensionsansprüche verbunden wären. Mittlerweile sind vier der insgesamt fünf Urteile rechtskräftig. (APA)
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