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OLG: Die Strafe für die Diebin ist keine strenge

Die 29-Jährige hatte zugegeben, im Jahr 2013 als Mitarbeiterin von zwei Tankstellen nach vorgetäuschten Stornierungen 6800 Euro aus Kassen gestohlen zu haben.
Die 29-Jährige hatte zugegeben, im Jahr 2013 als Mitarbeiterin von zwei Tankstellen nach vorgetäuschten Stornierungen 6800 Euro aus Kassen gestohlen zu haben. ©Symbolbild/Bilderbox
Oberlandesgericht bestätigte Strafe: Sieben Haftmonate für Tankstellenmitarbeiterin.

Selbst der erfahrene Opferanwalt einer der geschädigten Tankstellen war überrascht von der vergleichsweise harten erstinstanzlichen Strafe. Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hingegen hält die Sanktion für keine strenge, sondern für eine angemessene. Das Berufungsgericht bestätigte jetzt in zweiter und letzter Instanz das nunmehr rechtskräftige Strafmaß.

Falsche Stornierungen

Damit wurde eine ehemalige Tankstellenmitarbeiterin zu insgesamt sieben Monaten unbedingter Haft verurteilt. Dazu kommen acht bedingte Haftmonate. Die 29-Jährige hatte zugegeben, im Jahr 2013 als Mitarbeiterin von zwei Tankstellen nach vorgetäuschten Stornierungen 6800 Euro aus Kassen gestohlen zu haben. Zudem soll sie versucht haben, weitere 9000 Euro zu stehlen.

Dafür wurde über die Angeklagte beim Strafprozess am 20. August am Landesgericht eine Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verhängt, davon vier Monate unbedingt. Zudem wurde die einschlägige Vorstrafe vom Oktober 2012 im Ausmaß von drei Monaten Gefängnis widerrufen.

Der Schuldspruch erfolgte wegen gewerbsmäßig schweren Diebstahls. Der Strafrahmen dafür betrug sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Die geständige Angeklagte bekämpfte das ihr zu hart erscheinende Feldkircher Strafmaß. Das Oberlandesgericht gab ihrer Berufung jedoch keine Folge.

Das Landesgericht hatte die Strafe vor allem damit begründet, dass die Angeklagte „genau das Gleiche wieder gemacht“ und aus der ersten Verurteilung wegen Gelddiebstählen offenbar nichts gelernt habe.

Eine derart strenge Strafe in einem vergleichbaren Fall von oft vorkommenden Mitarbeiterdiebstählen habe er noch nie erlebt, sagte der Opferanwalt nach dem Feldkircher Prozess. Es sei schwierig, Gelddiebstähle aus Kassen nach vorgeblichen Stornierungen unter mehreren Mitarbeitern einer bestimmten Person zuzuordnen. Deshalb würden leugnende Angeklagte mitunter sogar freigesprochen.

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