An der Fachhochschule (FH) des Berufsförderungsinstituts (BFI) in Wien dagegen droht der Abzug von bis zu zehn von 100 Punkten, berichtet die “Kleine Zeitung” am Freitag. Auch an den Unis gab es wiederholt ähnliche Fälle.
Keine gesetzliche Regelung
Dabei gibt es weder für die FH noch für die Unis eine einheitliche gesetzliche Regelung über das Gendern in wissenschaftlichen Arbeiten. An der FH des BFI hat das Kollegium die geschlechterneutrale Form für Bachelor- und Masterarbeiten verpflichtend gemacht und an der FH St. Pölten etwa ist Gendern in Seminar- und Abschlussarbeiten ebenfalls Muss.
FH Vorarlberg: Entscheidung des Vortragenden
An anderen Hochschulen gibt es indes keine so eindeutigen Regelungen: An der FH Vorarlberg etwa ist die Rücksichtnahme auf Vielfalt und Diversität verankert, was in der Praxis auch bedeuten kann, dass Lehrveranstaltungsleiter im Sinne der Freiheit der Lehre Gendern als Bewertungskriterium heranziehen können. Eine einheitliche Regelung gibt es nicht, aber: “Es wäre vermessen a priori zu sagen, dass das nicht in Ordnung ist”, so Rektor Oskar Müller zur APA. Voraussetzung ist nur, dass die Studenten schon vorab wissen, welche Konsequenzen es hat, wenn sie nicht gendern.
Auf die Uni und das Fach kommt es an
Im Universitätsgesetz ist die Gleichstellung der Geschlechter als leitender Grundsatz enthalten, das sagt allerdings nichts über die Ausgestaltung im Detail aus. In der Universitätenkonferenz (uniko) ist auch nicht bekannt, dass Unis generell Gendern als Benotungskriterium definieren – allerdings verweist man auf die unterschiedliche Fachkultur.
Im Wissenschaftsministerium berichtet man denn auch, dass sich in der Vergangenheit immer wieder Studenten wegen solcher Fälle bei der Ombudsstelle für Studierende beschwert hätten. Das Ministerium versucht in diesen Fällen zwischen Uni und Student zu vermitteln.
An der Uni Wien, der größten Hochschule des Landes, ist Gleichstellung leitender Grundsatz, eine einheitliche Sprachregelung für wissenschaftliche Arbeiten gibt es aber nicht. In der Praxis legen die Lehrveranstaltungsleiter die Kriterien der Beurteilung fest – eine schlechtere Benotung bei fehlendem Gendern ist dabei zumindest nicht verboten. Vizerektorin Christa Schnabl ist geschlechtergerechtes Formulieren jedenfalls “wichtig”, wie sie in einem Statement gegenüber der APA betont. (red/APA)
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