Der Vorarlberger hat allerdings kein Mitspracherecht. Präsident und Vizepräsidenten des OGH sind die einzigen Richter-Planstellen, die ohne Vorschlag eines Personalsenates von der Bundesregierung besetzt (mit Ernennung durch den Bundespräsidenten) werden. Aber Ratz unterstreicht, dass er “Wert legt” auf “Spitzenführungskräfte”. Da er selbst Strafrechtler ist, sollte zumindest einer der beiden Vizepräsidenten Zivilrechtler sein – zumal zwei Drittel der OGH-Tätigkeit den Zivilbereich betreffen.
Das Justizministerium hat die beiden Posten am Dienstag im Amtsblatt der “Wiener Zeitung” ausgeschrieben. Bewerber können sich bis 14. August melden. Von ihnen wird, wie in der Ausschreibung hervorgestrichen wird, “ausgeprägte Management-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeiten erwartet”, auch ein “großes Maß an sozialer Kompetenz, insbesondere die ausgeprägte Eignung zur Führung und Motivation” von Mitarbeitern. Das Gehalt eines OGH-Vizepräsidenten wird mit 11.013,80 Euro beziffert.
(APA/red)
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