Der Journalist kam gar nicht mehr dazu, die Frage zu stellen, ob ein bestimmtes Urteil inzwischen rechtskräftig geworden sei. Das Oberlandesgericht Innsbruck hat schriftlich auch den Vorarlberger Richtern den Kontakt zu Medienvertretern unter der Androhung von Disziplinarverfahren untersagt.
Damit hat die Dienstbehörde für den Gerichtssprengel Tirol und Vorarlberg auf den Rechtssatz des Obersten Gerichtshofs (OGH) vom 17. April reagiert: “Medienkontakte, die Richter mit Bezug auf Zivil- und Strafverfahren, in denen sie selbst als Richter mitwirken, unterhalten, sind pflichtwidrig.”
Nur die Medienstellen der Gerichte seien zu Auskünften an Medien berechtigt, hält das Höchstgericht in Wien fest und beruft sich dabei auf den Medienerlass des Justizministeriums von 2003. Der Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch fasst jetzt zum Ausgleich für die restriktivere Medienpolitik der Justiz in seinen Medienaussendungen zu den bevorstehenden Strafprozessen erstmals kurz den jeweiligen Anklageinhalt zusammen.
“Undifferenziert”
Ein Richter kann nicht nachvollziehen, warum der OGH aus einem untypischen Einzelfall “undifferenziert und apodiktisch” eine allgemeine Handlungsanweisung abgeleitet hat. Der Disziplinarsenat unter dem Vorsitz von OGH-Präsident Eckart Ratz hat den disziplinären Schuldspruch ohne Strafe für einen Innsbrucker Richter bestätigt. Der Richter hatte gegenüber einem Journalisten das Aussageverhalten von beschuldigten hochrangigen Staatsanwälten im später eingestellten Kampusch-Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs bewertet.
Deswegen droht jetzt Richtern ein Disziplinarverfahren, wenn sie die Journalisten-Frage beantworten, ob ein von ihnen gefälltes Urteil bereits rechtskräftig ist.
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