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ÖVP will neues Wahlrecht mit E-Voting für Auslandsösterreicher

Die ÖVP schlägt ein neues Wahlrecht vor.
Die ÖVP schlägt ein neues Wahlrecht vor. ©APA (Sujet)
Die ÖVP schlägt ein neues Wahlrecht vor: Neben der Schaffung eines zentralen Wählerregisters will Klubchef Reinhold Lopatka das E-Voting für Auslandsösterreicher einführen. Ebenso werden vorgezogene Wahltage und eine frühere Wahlkarten-Auszählung gefordert. Mit ensprechendem Vorschlag will die Partei in die Verhandlungen mit den anderen Parlamentsklubs gehen.

Wie Lopatka in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl betonte, ist die Schaffung des zentralen Wählerregister der wesentlichste Punkt für die ÖVP. Wenn möglich sollte es schon am 17. Oktober im Verfassungsausschuss und jedenfalls noch heuer vom Nationalratsplenum beschlossen werden. Eine doppelte Stimmabgabe wäre damit ausgeschlossen, mehr Flexibilität – etwa bei der Unterstützung von Volksbegehren – gegeben, zeigte er sich überzeugt.

Zentrales Wählerregister als Voraussetzung für E-Voting

Außerdem wäre das Register Voraussetzung dafür, E-Voting einführen zu können. Lopatka will damit nicht bei der Wahl 2018, aber bei der darauffolgenden Nationalratswahl starten – und zwar als erster Schritt bei den Auslandsösterreichern. “In der Schweiz funktioniert es, warum sollte es nicht in Österreich funktionieren?”, fragte er. “Wenn das so ist, wäre der nächste Schritt, generell E-Voting in Österreich zu ermöglichen.”

Die Wahlkarten will die ÖVP zumindest bei Bundespräsidenten- und Europawahlen bereits am Wahltag auszählen. “Das Wahlrecht muss praxisgerechter werden”, meinte Gerstl. Wahlleiter und -behörden bräuchten mehr Flexibilität, und zwar auch bei der Findung von Wahlbeisitzern, wenn die Parteien keine Vorschläge liefern. Für die Beisitzer soll es mehr Geld geben. Im Pressepapier der ÖVP wird hier Wien hervorgehoben, wo 45 Euro pro Tag bezahlt werden.

Ermöglichen will die ÖVP auch, den Beisitzern eine Jause oder einen Kaffee ins Wahllokal zu bringen – derzeit sei dies nicht erlaubt. Und auch das Filmen und Fotografieren bei der Stimmabgabe der Spitzenkandidaten soll (die Zustimmung aller Anwesenden vorausgesetzt) legalisiert werden. Abgelehnt wird ein österreichweit einheitlicher Wahlschluss oder Sanktionen für Parteien, die keine Beisitzer stellen.

NÖ-Landtagspräsident Penz für Abschaffung der Hofburg-Volkswahl

Bei den Wahlkarten will die ÖVP generell zum alten Modell ohne Lasche zurückkehren. Nach dem Kleberdebakel bei der Bundespräsidentenwahl war es bereits für die verschobene Wiederholung am 4. Dezember aus der Versenkung geholt worden. Grundsätzlich soll das Wählen mit Wahlkarte aber die Ausnahme bleiben, sagte Gerstl. Darum sollen vorgezogene Wahltage eingeführt werden, wie sie sich in einigen Bundesländern schon bewährt haben. Die Regeln für die Stimmabgabe in Altersheimen und ähnlichen Einrichtungen sollen verschärft werden.

Basis für die Änderungen ist laut Lopatka die Nationalratswahlordnung. Bei der Umsetzung schwebt Gerstl ein Unterausschuss des Verfassungsausschusses vor, der seine Arbeit in den Grundzügen schon im ersten Vierteljahr 2017 abschließen soll. Ziel wäre ein Plenarbeschluss noch vor dem Sommer 2017.

Skeptisch zeigte sich Gerstl bezüglich des Vorschlags des niederösterreichischen Landtagspräsidenten Hans Penz, die Volkswahl des Bundespräsidenten abzuschaffen. “Ich will, dass die Machtbalance im Grunde erhalten bleibt”, sagte er.

(apa/Red)

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