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ÖVP einigt sich auf Verschärfungspapier zu Mindestsicherung

Lopatka will vor allem bei Asylberechtigten kürzen
Lopatka will vor allem bei Asylberechtigten kürzen
Die ÖVP hat sich Sonntagabend bei ihrem Bundesvorstand auf Leitlinien zur Reform der Mindestsicherung verständigt. Das Papier enthält zahlreiche Vorschläge zu Verschärfungen wie etwa, dass mindestens die Hälfte der Mindestsicherung durch Sachleistungen abgedeckt wird. Zudem soll es für Asylberechtigte geringere Zahlungen geben.


Dies könnte über zwei Wege erreicht werden. Entweder man stellt darauf ab, dass der Bezieher sieben der letzten acht Jahre in Österreich gelebt hat oder man nimmt als Kriterium, ob die Person eine mehrjährige Erwerbstätigkeit in Österreich erbracht hat. VP-Klubchef Reinhold Lopatka würde die erste Variante bevorzugen, da sie weniger Österreicher betreffen würde. Ausgeschüttet würden bei dieser “Mindestsicherung light” nach oberösterreichischem Vorbild nur noch 520 Euro.

Gedeckelt werden sollen die Finanzleistungen aus der Mindestsicherung mit 1.500 Euro. Über Sachleistungen könnte man aber auch laut ÖVP-Modell über diese Summe kommen, etwa weil der Wohnbedarf in teureren Regionen nur so gedeckt werden kann. Dies wären aber nur Ausnahmen, erklärte Lopatka im Gespräch mit der APA.

Um die Mindestsicherung nicht zu verlieren, soll es die Verpflichtung zu Sprach- bzw. Integrationskursen geben. Dabei soll auch die Zahl der Kontrollen verstärkt werden. Nach niederösterreichischem Vorbild plädiert die ÖVP ferner für einen Wiedereinsteiger-Bonus für jene, die nach längerem Verweilen (mindestens sechs Monate) in der Mindestsicherung wieder in den Arbeitsmarkt einsteigen.

Gefordert sieht Lopatka Sozialminister Alois Stöger (SPÖ), der “endlich” Reformbereitschaft beweisen müsste. Schließlich gingen die Zahlen alleine durch die Flüchtlingskrise deutlich nach oben.

Stöger selbst treibt hingegen sein Vorhaben einer “Residenzpflicht” für Flüchtlinge voran. Nach seinen Vorstellungen, die er im Ö1-“Morgenjournal” formulierte, soll das Bundesamt für Asyl und Fremdenwesen die Flüchtlinge einem bestimmten politischen Bezirk zuweisen. Als Kriterien sollen dabei unter anderem verfügbare Arbeitsplätze, die Ausbildung der Flüchtlinge, die möglicherweise in einer bestimmten Region gebraucht werden, aber auch die Zahl der bisher in den Bezirken untergebrachter Asylwerber gelten. Enden würde die “Residenzpflicht”, wenn der Flüchtling eine Arbeitsstelle antritt.

Die ÖVP bremst hier freilich. Man könne nur step-by-step vorgehen, betont Lopatka. Zunächst müsse es einmal zu den von der ÖVP geforderten Reformen bei der Mindestsicherung kommen, vor allem in Wien. Denn der Stöger-Plan sei eine klare Bevorzugung der Bundeshauptstadt, die ob ihrer für Flüchtlinge günstigen Regelungen besonders von Mindestsicherungsbeziehern betroffen sei.

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