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ÖVP beschloss Spekulationsverbot im Landtag allein

Antrag der Oppositionsparteien auf Vertagung wurde abgewiesen
Antrag der Oppositionsparteien auf Vertagung wurde abgewiesen ©VOL.AT/Steurer
Bregenz - Der Vorarlberger Landtag hat am Mittwoch mit den Stimmen der ÖVP ein Landesgesetz beschlossen, das das Spekulieren mit öffentlichen Geldern verbietet. Einem Antrag der Oppositionsparteien, die Beschlussfassung zu vertagen, um Schwachpunkte in einem gemeinsamen Prozess auszuräumen, verweigerte die Volkspartei ihre Zustimmung.
Landtagssitzung

Das neue Spekulationsverbotsgesetz des Landes Vorarlberg soll im Rahmen der Finanzgebarung entstehende Risiken künftig bereits im Vorfeld ausschließen bzw. minimieren. Vorarlberg ist damit nach Salzburg, Tirol, Niederösterreich und der Steiermark das fünfte Bundesland, das nach dem Salzburger Finanzskandal ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hat.

Erfasst werden dabei Fremdfinanzierungen, Veranlagungen, Wertpapiere, Rohstoffe, Devisen und Unternehmensbeteiligungen. Darlehen und Kredite dürfen künftig nicht mehr zum Zweck der Veranlagung aufgenommen werden und nur mehr in Euro abgeschlossen werden. Einschränkungen gibt es auch bei Derivaten, die ohne Grundgeschäft nun nicht mehr möglich sind. Geregelt wird im Landesgesetz zusätzlich, welche Veranlagungen in Zukunft erlaubt sind. Dazu gehören etwa Spareinlagen oder Beteiligungen an Eurogeldmarktfonds.

Opposition kritisieren Vorlage

Die Oppositionsparteien FPÖ, Grüne und SPÖ bekannten sich in der Landtagssitzung zwar zu einem Spekulationsverbot, kritisierten die zur Abstimmung gebrachte Vorlage allerdings in mehreren Punkten. Vor allem an einer fehlenden Berichtspflicht an den Landtag, einem “Aufweichen” des Vier-Augen-Prinzips auf Gemeindeebene – künftig sollen Kleinstgemeinden in strittigen Finanzfragen ein Gutachten des Gemeindeverbands einholen und anschließend allein entscheiden können – und an der Definition von erlaubten oder spekulativen Veranlagungen im Rahmen einer Verordnungsermächtigung der Landesregierung stießen sich die Oppositionsparteien.

Sowohl FPÖ als auch Grüne warfen der Volkspartei vor, aus Wahlkampfgründen, “das Gesetz im Alleingang durchzudrücken.” Grünen-Klubobmann Johannes Rauch äußerte zudem die Befürchtung, dass “im Landtag nach einer Regelung des Bundes sowieso eine Änderung beschlossen werden müsste”. Einzige Chance wäre es gewesen, die Beschlussfassung zu vertagen, Gespräche zu führen und einstimmig im Landtag im Juni ein “wasserdichtes” Gesetz zu beschließen, so Rauch, SPÖ-Klubobmann Michael Ritsch und FPÖ-Klubobmann Dieter Egger unisono. Dies hätte auch Vorbildwirkung für den Bund und andere Länder gehabt.

Wallner: “schlank und praktikabel”

Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) verteidigte in seiner Rede das neue Gesetz ebenso wie seine Parteikollegen als “schlank und praktikabel”. Zudem verstehe er die Kritik der Oppositionsparteien nicht, zumal im Gesetz klar eine risikoaverse Finanzgebarung definiert sei. Diese regle deutlich, dass nicht die Optimierung von Kosten und Erträgen, sondern die Risikominimierung im Vordergrund der Finanzgeschäfte zu stehen habe. Außerdem betonte er, dass Vorarlberg dieses Gesetz nicht so dringend gebraucht hätte wie andere Bundesländer. “In Vorarlberg wurde mit Landesgeldern in der Vergangenheit nie spekuliert. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern”, so Wallner.

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