Österreich kann in der Flüchtlingskrise künftig einen “Notstand” ausrufen. Als Folge hätten Schutzsuchende kaum mehr eine Chance auf Asyl. Das ist die Konsequenz der Novellierung des Asylrechts, die das österreichische Parlament am Mittwoch mit deutlicher Mehrheit beschlossen hat.
“Notstand”: Auf 6 Monate begrenzt
Der “Notstand” wird definiert als Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit. Ein entsprechender Beschluss der Regierung muss vom Parlament erneut gebilligt werden.
In diesem Fall würden nur noch Asylanträge von bestimmten Flüchtlingen angenommen. Dazu gehören Menschen, die in Österreich enge Verwandte haben, unbegleitete Minderjährige und Frauen mit Kleinkindern. Alle anderen würden in die Nachbarländer zurückgeschoben. Ein “Notstand” ist zunächst auf sechs Monate begrenzt, kann aber auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.
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