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ÖH macht Vorschlag zur Befreiung von Studiengebühren

ÖH Vorsitzende Zechmeister will eine Neuregelung für Langzeitstudierende.
ÖH Vorsitzende Zechmeister will eine Neuregelung für Langzeitstudierende. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) befürchtet ein Auslaufen der Regelung zu Studiengebühren für berufstätige Langzeitstudenten. Dann müssten die betroffenen Studenten ab dem Wintersemester 2018/19 Studiengebühren zahlen.

Die ÖH macht nun einen Vorschlag zur Gesetzesänderung der Studiengebühren. Hintergrund der bereits im Dezember 2016 getroffenen VfGH-Entscheidung ist eine Beschwerde einer sowohl selbstständig als auch unselbstständig berufstätigen Langzeitstudentin der Uni Wien. Derzeit sind grundsätzlich alle Universitätsstudenten aus Österreich bzw. der EU innerhalb der Mindeststudienzeit plus zwei Semestern von der Zahlung von Studiengebühren befreit. Trotz Überschreitung dieser Zeit ebenfalls nicht zahlen müssen neben zahlreichen weiteren Ausnahmen auch berufstätige Studenten.

Befreiung soll berufstätigen Studenten zugutekommen

Als berufstätig gilt allerdings nur, wer Gesamteinkünfte in Höhe der 14-fachen Geringfügigkeitsgrenze (knapp 6.000 Euro im Jahr) vorweist. Das konnte die betroffene Studentin nicht, weil sie im Rahmen einer Gewinn- und Verlustrechnung bzw. nach Abzug von Sonderausgaben in ihrem Steuerbescheid sogar einen negativen Gesamtbetrag an Einkünften aufwies. Dies hob der VfGH wegen Gleichheitswidrigkeit auf, weil nach den Intentionen des Gesetzes die Befreiung jenen Studenten zugutekommen soll, die aufgrund ihrer beruflichen Belastung weniger Zeit für ihr Studium aufwenden – unabhängig davon, ob sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen oder nicht.

ÖH-Bundesvertretung arbeitete Vorschlag für Studiengebühren aus

Alle Fraktionen der ÖH-Bundesvertretung haben nun in Zusammenarbeit mit einer Anwaltskanzlei dem Wissenschaftsministerium einen Änderungsentwurf für den von dem VfGH-Erkenntnis betroffenen §92 des Universitätsgesetzes (UG) vorgelegt. “Dass hier alle Fraktionen an einem Strang ziehen zeigt, wie wichtig dieses Thema für alle Studierenden ist”, so die ÖH-Vorsitzende Johanna Zechmeister am Donnerstag in einer Aussendung. Man habe es geschafft, “einen verfassungskonformen Vorschlag zu formulieren, der direkt übernommen werden kann. Nun ist die Regierung am Zug”, so Zechmeister, die erneut darauf hinwies, dass die Exekutive der Bundes-ÖH weiter “allgemein gegen die Einhebung von Studienbeiträgen” auftrete.

APA/Red.

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