5. Oktober 2012 11:20; Akt.: 5.10.2012 11:20

ÖGB-Ruprecht fordert 1.500 Euro Mindestlohn

Gewerkschaft sieht eklatante Benachteiligung der Frauen Gewerkschaft sieht eklatante Benachteiligung der Frauen - © Bilderbox
Die ÖGB-Frauen legen in Sachen Mindestlohn ein Schäuferl nach: Sie fordern angesichts der Krise und der starken Teuerung nicht mehr 1.300 Euro, sondern 1.500 Euro Mindestlohn, sagte Frauenvorsitzende Brigitte Ruprecht am Donnerstag bei einem Hintergrundgespräch.

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Angesichts der immer noch klaffenden Einkommensschere müsse man Frauen raten, ja nicht zu Hause zu bleiben, sondern ihr Leben lang Vollzeit zu arbeiten, um nicht in der Pension in die Armutsfalle zu geraten. Denn die künftige lebenslange Durchrechnung und das Pensionskonto werden die Lage der Pensionistinnen weiter verschlechtern, ergaben Berechnungen der ÖGB-Frauen.

 Die Einkommenssituation der Frauen hat sich auch am heurigen “Equal pay day” nicht gebessert: Sie verdienen bei ganzjähriger Vollzeitbeschäftigung immer noch um 23,7 Prozent weniger – rechnet man Teilzeit- und atypisch Beschäftigte dazu sogar um 40 Prozent. Damit liegt Österreich im EU-Vergleich nunmehr an vorletzter Stelle, größer klafft die Schere nur noch in Tschechien.

Hohe Teilzeitquote

Dies schlägt – mit der hohen Teilzeit- und Unterbrechungsquote der Frauen – auch auf die Pension durch: Pensionistinnen bekamen 2010 durchschnittlich 786 Euro (Alters- und Invaliditätspension zusammen), die Männer 1.288 Euro.

Damit liegen die meisten Pensionistinnen schon jetzt unter der Armutsgrenze. Das werde sich mit der lebenslangen Durchrechnung (statt bisher den 15 bzw. 18 besten Jahren) und dem Pensionskonto noch verschlechtern – und zwar vor allem mit Frauen mit längerer Unterbrechung und viel Teilzeit. Denn jedes Jahr Unterbrechung werde zwei Prozent Pension kosten und jedes Jahr Teilzeit (50 Prozent) ein weiteres Prozent, erläuterte Ruprecht.

Anrechnung bringt nur wenig

Eine Vergleichsberechnung für zwei Lebensläufe mit gleichem Starteinkommen ergab für eine Frau mit längerer Unterbrechung und Teilzeit samt folgendem geringerem Einkommen 890 Euro brutto Pension, für eine bis auf zwei Jahre Karenz durchgehend Vollzeitbeschäftigte 1.370 Euro brutto. Die Anrechnung der Kindererziehungszeiten bringe wenig, stellte Ruprecht fest.

“Das Einkommen der Frauen muss erhöht werden”, fordert sie deshalb. Der Mindestlohn müsse auf 1.500 Euro erhöht, vor allem in den Niedriglohnbranchen müssten die Löhne kräftig angehoben werden. Es brauche ausreichend Arbeitsplätze und Kinderbetreuung, um Frauen Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Mit hohen Beschäftigtenzahlen und hohen Einkommen würden zudem das Pensionssystem gesichert – weil davon nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Wirtschaft über die Kaufkraft sowie die Sozialversicherung über die Beiträge und die Finanzämter über die Steuern profitieren würden.



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