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OeBS - Sieben Schuld- und zwei Freisprüche

Alle Ex-OeBS-Geschäftsführer verurteilt - Ex-OeNB-Vize Duchatczek freigesprochen.
Alle Ex-OeBS-Geschäftsführer verurteilt - Ex-OeNB-Vize Duchatczek freigesprochen. ©APA
Mit sieben Schuld- und zwei Freisprüchen ist heute, Freitag, nach 20 Verhandlungstagen am Straflandesgericht Wien der Schmiergeldprozess um die Nationalbank-Tochter OeBS in erster Instanz zu Ende gegangen. Die angeklagten Ex-OeBS-Geschäftsführer Michael Wolf, Johannes Miller und Kurt Meyer und weitere vier Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt.

Ex-OeNB-Vize Wolfgang Duchatczek sowie ein weiterer angeklagter ehemaliger Mitarbeiter der OeBS wurden dagegen freigesprochen. Ebenfalls zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden die beiden mitangeklagten Rechtsanwälte, ein weiterer OeBS-Manager und eine ehemalige Vertriebsmitarbeiterin der OeBS, die die angeklagten Geschäfte eingefädelt hatte.

Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Aufarbeitung der Schmiergeldaffäre rund um die Oesterreichische Banknoten- und Sicherheitsdruck GmbH (OeBS). Staatsanwalt Volkert warf den Angeklagten vor, von 2005 bis 2011 Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien Schmiergeld gezahlt zu haben, um zu Druckaufträgen zu kommen.

Richter: Keine Zweifel an Bestechung

Richter Georg Olschak führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass das Schöffengericht keine Zweifel an den Angaben der geständigen Angeklagten gehabt habe. Es sei um Bestechung bei Aufträgen der Zentralbanken von Aserbaidschan und Syrien gegangen.

“Würde man sich ausmalen, dass die Angeklagte sich selbst die 14 Mio. Euro eingesteckt hat oder anders verschwinden ließ, dann hätte sie die aserbaidschanische und die syrische Nationalbank betrogen, die Regime dieser Staaten betrogen”, sagte der Richter. “Diese Variante ist für uns von Anfang an ausgeschieden”.

Damit erteilte er den Vorbringen einiger Verteidiger, die gemeint hatten, die Gelder hätten nicht der Bestechung sondern der – legalen – Finanzierung der Geheimdienste dieser Länder gedient, eine klare Absage. “Ein Nachrichtendienst geht nicht her und sagt, ‘Grüß sie, ich bin vom aserbaidschanischen Geheimdienst, und wir brauchaten a Geld'”, so der Richter.

Den Freispruch für Ex-OeNB-Vize Duchatczek begründete der Richter damit, dass es keine Urkunde, keine Zeugenaussage, keinen Beweis gebe, der Duchatczek direkt belaste. Einige hätten zwar gesagt, Duchatczek hätte von der Bestechung wissen müssen, aber das reiche nicht für eine Verurteilung. Damals habe im Aufsichtsrat eine “Kultur des Schweigens” geherrscht, offenbar habe man hier den Kopf in den Sand stecken wollen. Duchatczek war Aufsichtsratspräsident der OeBS.

“Wie ich erhofft und erwartet habe”, zeigte sich Duchatczek nach der Urteilsverkündung mit dem Freispruch “zufrieden”.

(APA)

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