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ÖAMTC warnt vor Wildunfällen im Herbst

Im Herbst kommt es meist vermehrt zu Wildunfällen.
Im Herbst kommt es meist vermehrt zu Wildunfällen. ©dpa
Im Herbst steigt auch die Gefahr von Zusammenstößen mit Wildtieren - 2014 verloren zwei Personen ihr Leben bei einem Wildunfall, 388 wurden verletzt.

“Trifft man mit 50 km/h auf eine 20 kg schweren Rehbock, wirkt eine halbe Tonna auf Fahrzeug und Fahrer, bei 100 km/h beträgt die Aufprallwucht zwei Tonnen”, erklärt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC Fahrtechnik. Die größte Gefahr seien aber riskante Ausweichmanöver. “Wenn man z.B. mit dem Auto im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert, sind die Folgen dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier.

2014 ereigneten sich 280 Wildunfälle auf Österreichs Straßen, 388 Personen wurden dabei verletzt, zwei Menschen sind gestorben. Vorarlberg liegt im Bundesländer-Vergleich mit drei Unfällen an letzter Stelle – auf Platz eins liegt Niederösterreich mit 87 Unfällen, gefolgt von der Steiermark (66) und Oberösterreich (61).

“Geschwindigkeit reduzieren, Fernlicht ausschalten, hupen”

Um Unfälle mit Wildtieren zu vermeiden, sollte man im Bereich von Wildwechsel-Warnschildern besonders aufmerksam fahren und den Abstand zum Vorderfahrzeug möglichst groß halten, so der ÖAMTC-Experte. Entscheidend sei außerdem nicht nur die Sicht nach vorne, sonder auch die seitlich neben dem Fahrzeug. “Ist ein Wildtier in Sicht, muss man die Geschwindigkeit reduzieren, das Fernlicht ausschalten und hupen. Hat das Tier die Fahrbahn überquert oder läuft es davon, heißt es weiter vorsichtig sein, da Wildtiere meist in Gruppen unterwegs sind”, warnt Frisch.

Nicht berühren oder mitnehmen

Sollte es doch zu einem Wildunfall kommen, ist folgendes zu beachten: nach Möglichkeit an sicherer Stelle halten, Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen, Unfallstelle mit dem Pannendreieck absichern, eventuell verletzte Personen versorgen und Polizei oder Jagdaufseher verständigen, auch wenn das verletzte Tier weiterläuft. Verletzte Tiere sollte man nicht berühren oder mitnehmen – wer ein verletztes oder getötetes Wild mitnimmt, macht sich wegen Diebstahls strafbar. (red)

 

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