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Obsorgestreit: Jugendanwalt wünscht sich rasches Verfahren

Jugendanwalt Michael Rauch
Jugendanwalt Michael Rauch ©VOL.at/Sascha Schmidt
Feldkirch – Rund ein Fünftel aller in Österreich geschlossenen Ehen sind sogenannte binationale Ehen. Im Zuge einer Scheidung kommt es immer wieder zu Unklarkeiten über die Zuständigkeit von Gerichten, wenn einer der Ehepartner ins Ausland emigriert. Für den Vorarlberger Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch sind die Leidtragenden dieser oft langwierigen Verfahren vor allem die betroffenen Kinder.
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Wie der am Dienstag publik gewordene Fall zeigt, sind den Behörden in Vorarlberg oft die Hände gebunden, wenn bei Sorgerechtsstreitigkeiten einer der Ehepartner im Ausland lebt. Für Vorarlbergs Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch sind diese Verfahren gerade für die betroffenen Kinder noch belastender, als ein solches Verfahren ohnehin schon ist. Grundsätzlich seien die vorhandenen Regelungen und Vereinbarungen ausreichend und korrekt. Allerdings müsse man schon hinterfragen ob es im Falle von konkreten Vorwürfen von Missbrauch oder Misshandlung von Kindern durch einen Elternteil ausreicht sich auf die Zuständigkeit zu berufen. „Wenn hier Kinder doppelt einvernommen werden müssen, ist dies eine zusätzliche Belastung der Kinder. Hier muss eine Lösung gefunden werden, dass die Behörden auch über die Grenzen hinweg enger zusammenarbeiten“, so Rauch

Verfahrensdauer eine große Belastung für die Kinder

 Ein weiteres Problem sieht der Jugendanwalt in der Dauer der Verfahren. Wenn es nicht möglich ist, dass die Eltern sich außergerichtlich einigen, ziehen sich solche Verfahren oft über Monate. „Diese Kinder sind oft monatelang in einem anderen Land, bis entschieden wird welches Gericht nun zuständig ist oder eben eine Lösung gefunden wird. Das ist für die betroffenen Kinder eine ungemeine Belastung, weshalb es umso wichtiger ist diese Verfahren so rasch wie möglich abzuwickeln“, wünscht sich Rauch. Der grundsätzliche Apell gehe aber an die Eltern, dass sie alles versuchen um ihren Kindern langwierige Verfahren zu ersparen und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

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