Der Vorfall ereignete sich am 23. Juni 2013. Der Angeklagte, der als Obdachloser in einem Rohbau lebt, soll die 14-Jährige in eben jenem Haus gewürgt, an die Wand gedrückt und mit Gewalt zum Oralverkehr gezwungen haben.
Deutliche Würgemale am Hals
Er gab vor Gericht die sexuellen Handlungen zu, bestritt aber den Vergewaltigungsvorwurf, er habe das Mädchen nicht dazu gezwungen. Das Opfer, welches ebenfalls im Dornbirner Bahnhofsmilieu lebt, bestätigte vor Gericht seine Aussagen bei der Polizei, wonach es sich gewehrt und mehrmals deutlich “Nein” gesagt habe.
Ihr Ex-Freund, der während der Tat den Rohbau betrat, will laut Aussage deutliche Würgemale am Hals seiner damaligen Freundin festgestellt haben. Eine Freundin der 14-Jährigen gab vor Gericht zu Protokoll, jene sei “mit jedem Typen in die Kiste gestiegen.”
Richter: “Kein Freiwild”
Für Richter Mück stand die Straftat am Ende des Prozesses außer Zweifel. Auch wenn sich das Mädchen in einer sozial schwierigen Situation befinde, dürfe es deswegen nicht zum Freiwild werden. Erschwerend kamen die 13 Vorstrafen des Angeklagten hinzu, davon sieben einschlägig. Das Urteil zu fünf Jahren Haft ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit. (red)
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